Vorerst keine Abwasser-Gebührenbescheide

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Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in der vergangenen Woche, am 17. Mai 2022, in Bezug auf die Abwassergebührenkalkulation seine langjährige Rechtsprechung grundlegend geändert.
Zwar liegt schon eine Pressemitteilung des OVG NRW zum Urteil vor, aber die Entscheidung des OVG mit dem Aktenzeichen 9 A 1019/20 ist noch nicht rechtskräftig und auch noch nicht veröffentlicht.
Um eine verlässliche Aussage über anstehende Veränderungen in der Abwassergebührenkalkulation machen zu können, ist die noch ausstehende Urteilsbegründung aber sehr wichtig. Ebenso fehlen zur näheren Einordnung der neuen Rechtsprechung noch die Hinweise und Stellungnahmen der Fachverbände, wie zum Beispiel des Städtetages NRW.

Nach Auswertung der Urteilsgründe und der Stellungnahmen der Verbände wird die Verwaltung die Gebührensätze prüfen, neu kalkulieren und die in Rede stehenden und bisher angefochtenen, noch nicht bestandskräftigen Bescheide entsprechend anpassen. Die rechtskräftigen Bescheide werden aufgrund des Grundsatzes der Rechtssicherheit weiterhin Bestand haben und nicht geändert werden.
Für das Jahr 2022 werden die Abwassergebührenbescheide, mit denen bisher für 2022 lediglich Vorauszahlungen erhoben worden sind, auch entsprechend überprüft und im Bedarfsfall angepasst.

Stadtdirektor Johannes Slawig äußerte sich hierzu wiefolgt: „Selbstverständlich müssen unsere Abwassergebührenbescheide dem geltenden Recht entsprechen. Deshalb werden in Wuppertal ab sofort keine Gebührenbescheide mehr versandt, bei denen zu erwarten ist, dass sich das neue Urteil des OVG auswirken könnte.“

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