Unter dem Titel „Weg vom Gas“ bietet die NRW.Bank kleinen Unternehmen eine neue Variante des Universalkredits an. Dieses Modell gewährt ein zinsgünstiges Förderdarlehen mit einem zusätzlichen Tilgungsnachlass von 30 Prozent als DE-MINIMIS-Beihilfe.
Die Kreditvariante gilt für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit maximal 40 Vollzeitstellen, die vom Erdgas auf alternative Energieträger umstellen möchten. Weitere Bedingung für die neue Förderung ist ein maximaler Jahresumsatz bzw. eine maximale Jahresbilanzsumme von 10 Millionen Euro.
Unterstützt werden Maßnahmen, die einer Umstellung vom Energieträger Erdgas auf erneuerbare Energien dienen, wie beispielsweise
- Investitionen in Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Wärmeerzeugung mit Ausnahme von Biomasse (insbesondere (Hochtemperatur)-Wärmepumpen, konzentrierende Solarthermie) sowie erforderliche prozessuale Anpassungen
- Investitionen in periphere Technologien zur Speicherung und Flexibilisierung (zum Beispiel mit erneuerbarem Strom betriebene Wasserstoff-Elektrolyseure, Batteriespeicher)
- Investitionen in Technologien und Maßnahmen zur Prozesselektrifizierung und damit verbundene Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung (insbesondere Windkraft, Photovoltaik)
- Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Technologien durch einschlägiges Fachpersonal
In der Variante „Weg vom Gas“ werden Darlehen von bis zu 2 Millionen Euro mit flexiblen Laufzeiten von drei bis zu zehn Jahren und mit bis zu fünf Tilgungsfreijahren als Ratendarlehen oder endfällig (maximal fünf Jahre in Anlehnung an die maximalen Tilgungsfreijahre) angeboten.
Aus beihilferechtlichen Gründen ist jedoch eine parallele Inanspruchnahme der Förderung in dieser Variante für Windkraft- und Photovoltaikanlagen und einer Förderung nach dem EEG („EEG-Umlage“) nicht möglich.
Weitere Infos:
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60152/produktdetail.html