Bis Weihnachten sind es noch über neun Monate. Für die Organisation der Wuppertaler Weihnachtsmärkte ist das aber ein überschaubarer Zeitraum. So ist die Beschlussfassung des Stadtrates über die Vergabe an externe Veranstalter bei der am Montag (12. März) anstehenden ersten Ratssitzung im Jahr 2018 Teil der Tagesordnung.
Vergabe von einzelnen Konzessionen
Die drei großen Märkte in Wuppertals Innenstädten – auf dem Johannes Rau-Platz, dem Laurentiusplatz und in der Elberfelder Fußgängerzone – sollen also auch in den kommenden Jahren von externen Veranstaltern organisiert werden. Ein juristisches Fachgutachten und Recherchen zum Finanz- und Organisationsaufwand in anderen Städten haben die Verwaltung veranlasst, den Ratsfrauen und -herren vorzuschlagen, keine eigenen Weihnachtsmärkte durchzuführen. Im letzten Mai war die Verwaltung beauftragt worden, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen. Die hat ergeben, dass es sinnvoll ist, für die Weihnachtsmärkte ab 2018 einzelne Konzessionen zu vergeben.
Beschließt der Stadtrat am Montag entsprechend, werden für das laufende Jahr 2018 als Interimslösung die Konzessionen für den Barmer Weihnachtsmarkt, den Elberfelder Lichtermarkt und den Mittelaltermarkt auf dem Laurentiusplatz in der kommenden Woche öffentlich ausgelobt. Für die Jahre 2019 bis 2023 werden im Sommer dann drei getrennte Fünf-Jahres-Konzessionen vergeben, die den Veranstaltern eine verbindliche, längerfristige Planung und damit Investitionen in eine Qualitätsentwicklung der Märkte erlauben. Konkrete Konzepte hierzu werden gemeinsam mit dem Einzelhandel entwickelt.
Gutachten bescheinigt Rechtskonformität
Der Finanzausschuss hat die Ratsvorlage bereits am Dienstag (6. März) bereits beschlossen, der Hauptausschuss hat sich tags darauf angeschlossen. Grundlage des Vorschlages ist zum einen ein externes Rechtsgutachten, zum anderen hat die Verwaltung umfassende Recherchen zur Organisation der Märkte in anderen Städten vorgenommen. Der externe Fachanwalt für Vergaberecht stellt in seinem Gutachten fest, dass eine getrennte Vergabe der Märkte unterhalb der Schwellenwerte für eine EU-Ausschreibung rechtskonform ist. Mit diesem Votum des Fachanwaltes für eine getrennte Konzessionsvergabe ohne EU-weite Ausschreibung konnte die Option mit externen Veranstaltern weiterverfolgt werden.
Stadt darf finanzielles Risiko nicht eingehen
Die Recherchen der Verwaltung hatten ergeben, dass bei einer Durchführung durch die Stadt fünf zusätzliche Vollzeitkräfte und ein Budget von rund 300.000 Euro notwendig wären. Auch wenn aus den Standgebühren auf den Weihnachtsmärkten erhebliche Einnahmen dagegen zu erwarten wären, bliebe ein finanzielles Risiko, das die Stadt aufgrund ihrer Haushaltssituation nicht eingehen darf.