In der Verhandlung des Landesarbeitsgerichts am 20. August wurde wie berichtet die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Adolphe Binder durch das Tanztheater Wuppertal Pina Bausch für unwirksam erklärt. Damit ist aber noch kein Weiterbeschäftigungsanspruch entstanden. Denn darüber wird erst Anfang 2020 verhandelt.
Das Gericht stellte fest, in diesem Verfahren könne es keine Gewinner geben. Es riet den Parteien nachdrücklich zu der Bereitschaft, ergebnisoffen gemeinsam eine tragfähige Lösung zu der Frage der Weiterbeschäftigung zu finden. Auch wenn das Urteil – wie zu erwarten – Rechtskraft erlangt, ist damit nicht das Beschäftigungsverhältnis geklärt. Die Stadt Wuppertal als Gesellschafterin des Tanztheaters wird nach Ausfertigung des Urteils und Vorliegen der Urteilsgründe gemeinsam mit der künstlerischen und kaufmännischen Leitung des Tanztheaters prüfen, welche Handlungsoptionen möglich sind, um weiteren Schaden vom Tanztheater abzuwenden.
Die Geschäftsführung des Tanztheaters hat unmittelbar nach der Urteilsverkündung Frau Binder und ihrem Rechtsbeistand ihre Bereitschaft zu Gesprächen in dieser Frage signalisiert. Die amtierende Intendantin hat zudem durchblicken lassen, dass sie sich eine gemeinsame Führung des künstlerischen Bereichs mit Binder vorstellen könne.