Wenn ihr am heutigen Donnerstag (25. November) mit Bussen der Wuppertaler Stadtwerke (WSW) oder der Schwebebahn unterwegs seid: Vergesst Euren 3G-Nachweis nicht. Denn die WSW haben angekündigt, gemeinsam mit Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Seit dem gestrigen Mittwoch (24. November) gilt bundeseinheitlich die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr. Das bestimmt das neue Infektionsschutzgesetz.
Alle Fahrgäste müssen den Nachweis mitführen, dass sie von Corona genesen, vollständig gegen Corona geimpft oder vor nicht mehr als 24 Stunden negativ getestet worden sind. Als Nachweise können PCR- oder Antigentests (sogenannte „Bürgertests“) vorgelegt werden. Ein negativer Selbsttest reicht nicht aus.
Ohne 3G-Nachweis ist Fahrt zu Ende
Die WSW werden die Einhaltung der 3G-Regel stichprobenartig kontrollieren. Fahrgäste, die bei einer Kontrolle keinen gültigen Nachweis vorweisen können, werden umgehend von der Beförderung ausgeschlossen, also aus dem Bus oder der Schwebebahn verwiesen. In diesen Fällen kann außerdem ein Bußgeld durch die Ordnungsbehörden in Höhe von bis zu 250 Euro verhängt werden.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Schülerinnen und Schüler benötigen ebenfalls keinen 3G-Nachweis, sie müssen sich jedoch durch einen Schülerausweis legitimieren. Aber Achtung, Auszubildende und Studierende: Für Euch gilt diese Regelung nicht.
Keine Prüfung durch das Fahrpersonal
Wichtig für alle: Die Einhaltung der 3G-Regel wird nicht durch das Fahrpersonal kontrolliert. Daher müssen die Nachweise auch nicht beim kontrollierten Vordereinstieg in die Busse vorgezeigt werden.
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Fahrzeugen besteht weiterhin. Die 3G-Regel gilt nicht nur in Omnibussen und der Schwebebahn, sondern auch in den WSW Cabs, Taxibus, Anrufsammeltaxi und Bürgerbussen. Ausgenommen sind lediglich Fahrten mit dem Taxi zum normalen Taxitarif.
Taxis von 3G-Regelung ausgenommen
Darüber zeigt sich die Branche erleichtert, denn so müssen die Fahrer Corona-Tests und Impfzertifikate nicht überprüfen. „Für die Fahrer gilt aber wie an allen anderen Arbeitsplätzen 3G.“ Darauf weist Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, hin. Die Pflicht im Taxi eine medizinische Maske zu tragen, besteht allerdings weiterhin.