Die „Geisterfahrt“ einer Straßenbahn der Stadtwerke Bonn (SWB) hat im Dezember 2019 für Schlagzeilen gesorgt. Weil der Fahrer das Bewusstsein verloren hatte, fuhr die Bahn an mehreren Haltestellen vorbei, ehe Passagiere das Fahrzeug zum Stehen brachten. Jetzt hat die Straßenbahn-Aufsichtsbehörde in Düsseldorf den Vorfall zum Anlass genommen, den Einbau sogenannter „Totmannsicherungen“ zur Auflage zu machen. Das könnte auch die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) treffen, obwohl die ja gar keine Straßenbahn betreiben. Doch die Schwebebahn gilt rechtlich ebenfalls als Straßenbahn.
Die WSW sind jedoch davon überzeugt, dass sie ihre 31 Schwebebahnwagen nicht nachrüsten müssen. Der Sicherheitsschalter, der alle 15 Sekunden vom Fahrer betätigt werden muss, damit die Bahn nicht automatisch gestoppt wird, sei entbehrlich sagen die Werke. Sie gehen davon aus, dass das neue Betriebssystem die entsprechende Sicherheit bietet. Denn eine führerlose Bahn, die in einen durch das vorherfahrende Fahrzeug Streckenabschnitt einfahren wolle, würde dadurch automatisch gestoppt werden, so Pressesprecher Holger Stephan gegenüber der WDR-Lokalzeit. Anders als bei Straßenbahnen gibt es ja auch keinen Kreuzugsverkehr mit einer Schwebebahn …