Die Bundesregierung hat bekanntlich eine Einmalzahlung als Soforthilfe für die Gas- und Wärmekunden in Deutschland beschlossen. Die Entlastungen werden von den Versorgern nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und an die Kunden weitergegeben.
Bei den Wuppertaler Stadtwerken (WSW) läuft die Umsetzung der Maßnahme auf Hochtouren. Die Dezemberentlastung bedeutet einen erheblichen Aufwand, denn die Zahlungsläufe aller Gas- und Wärme-Kundinnen und -Kunden müssen angepasst werden. Zugleich müssen die Stadtwerke die Entlastungszahlungen aus Bundesmitteln bei den zuständigen Stellen beantragen. Dennoch möchten sie sicherstellen, dass ihre Kunden möglichst schnell und unkompliziert in den Genuss der Entlastung kommen.
Gilt auch für mittelständische Betriebe
Alle Verbraucher, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 leitungsgebunden Gas und Wärme beziehen, erhalten die einmalige Dezember-Soforthilfe. Dazu zählen alle Haushalte, Mieter, Vermieter und kleine mittelständische Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen Kilowattstunden. Für diese Kunden entfallen die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlungen für den Monat Dezember.
- Wichtig: Eine Entlastung der Kosten für Strom ist in der jetzigen Dezember-Soforthilfe nicht vorgesehen. Dies gilt auch für Strom, der zur Wärmeerzeugung genutzt wird, wie etwa bei Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen.
Die Dezember-Soforthilfe wird je nach Zielgruppe unterschiedlich berechnet und zur Verfügung gestellt. Die WSW werden die Abschläge ihrer Kunden für Gas und Wärme im Dezember nicht per Lastschrift einziehen. Diejenigen, die per Überweisung, Dauerauftrag oder über barzahlen.de bezahlen, müssen ihre Zahlung im Dezember eigenständig aussetzen. Vermieter geben die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an ihre Mieter weiter. Für Dezember bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt.
Exakte Berechnung in der Jahresabrechnung
Die exakte Berechnung des Entlastungsbetrags erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben im Zuge der nächsten Turnus- oder Jahresverbrauchsrechnung. Dort wird der genaue Betrag gesondert ausgewiesen und verrechnet.
Auf wsw-online.de haben die Stadtwerke umfangreiche Informationen zur Umsetzung der Dezemberhilfe für ihre Kundinnen und Kunden bereitgestellt. Die Entlastungen durch die Energiepreisbremsen werden die WSW entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ebenfalls an ihre Kunden weitergeben.