Am Dienstag, dem 10. Dezember, beginnt am Amtsgericht Wuppertal der Prozess gegen drei Männer, die versucht haben sollen, die Familie von Michael Schumacher zu erpressen. Die Angeklagten sollen unerlaubt erstellte Privatfotos genutzt haben, um einen Millionenbetrag von der Familie des früheren Formel-1-Weltmeisters zu fordern.
Gericht erwartet großes Medienaufgebot
Der Fall hat weit über die Grenzen Deutschlands hinaus Aufmerksamkeit erregt. Das Amtsgericht rechnet mit zahlreichen Medienvertretern, darunter Journalisten aus Japan und der Schweiz. Trotz des hohen Interesses stehen nur wenige Plätze für Presse und Zuschauer zur Verfügung, da der Verhandlungssaal klein ist. Die Nachfrage nach Informationen im Vorfeld des Prozesses war bereits enorm.
Zusätzlich zur Staatsanwaltschaft tritt eine bisher nicht näher benannte Person als Nebenkläger auf. Das Gericht hat jedoch keine Details über diese Person bekanntgegeben.
Angriff auf die Privatsphäre einer zurückgezogenen Familie
Die Familie Schumacher, die seit dem schweren Skiunfall von Michael Schumacher im Jahr 2013 abgeschirmt lebt, wird in der Öffentlichkeit nur selten gesehen. Privatfotos der Familie oder des mehrmaligen Weltmeisters selbst sind nahezu nicht existent. Dies machte die mutmaßlich erbeuteten Bilder besonders brisant.
Laut Anklage nutzte ein 53-jähriger früherer Mitarbeiter der Familie seine Position, um sich noch vor seinem Ausscheiden im Jahr 2021 unbefugt Zugang zu sensiblen Daten zu verschaffen. Der Mann aus Wülfrath wird jedoch als Gehilfe betrachtet. Die Haupttäter sollen ein 53-jähriger Mann aus Wuppertal und dessen 30-jähriger Sohn sein, die versucht haben sollen, die Bilder für ihre Erpressungspläne einzusetzen.
Untersuchungshaft für den Hauptangeklagten
Während der frühere Mitarbeiter und der Sohn gegen Kaution auf freiem Fuß sind, bleibt der 53-jährige Wuppertaler Hauptangeklagte in Untersuchungshaft. Grund dafür ist seine Vorstrafe und die Tatsache, dass er zum Zeitpunkt der Tat unter Bewährung stand.
Es wird erwartet, dass der Hauptangeklagte eine Haftstrafe erhält. Allerdings rechnet die Staatsanwaltschaft mit einer Strafhöhe von weniger als vier Jahren, da das Verfahren vor dem Amtsgericht verhandelt wird, das bei höheren Strafmaßen nicht zuständig wäre.
Auftakt des Verfahrens
Für den ersten Verhandlungstag sind zehn Zeugen geladen, darunter eine enge Mitarbeiterin der Familie Schumacher, die eigens für die Aussage aus dem Ausland angereist ist. Ob die Angeklagten selbst Stellung zu den Vorwürfen nehmen werden, bleibt abzuwarten. Ein weiterer Verhandlungstag ist für den 23. Dezember angesetzt, und das Urteil soll im Januar fallen.
Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Familie Schumacher durchgeführt, die sich während der gesamten Untersuchungen kooperativ zeigte.