Seit 2020 gilt die NRW-Quarantäne-Verordnung, die vorsieht, dass jeder, der sich aufgrund von Symptomen oder als enge Kontaktperson einer infizierten Person, einem PCR-Test unterzieht, bis zum Vorliegen eines (negativen) Ergebnisses zu Hause in Quarantäne bleiben muss. Jetzt wurde die Verordnung auf Antigen-Schnelltests erweitert. Wuppertal hatte dazu den Anstoß gegeben.
Damit ist die förmliche Quarantäneverfügung durch das Gesundheitsamt auch bei den Schnelltests nicht mehr erforderlich. Die Quarantäne gilt automatisch sofort als verfügt. „Wir fanden diesen Widerspruch (zwischen PCR- und Antigentests, Red.) im Sinne des Infektionsschutzes fatal“, erklärt Wuppertals Gesundheitsdezernent Stefan Kühn. „Denn damit konnten Menschen mit positivem Antigen-Schnelltest erst einmal weiter ganz legal in der Stadt unterwegs sein, obwohl sie mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich infiziert waren. Also sind wir auf das Land zugegangen und haben dringend eine Änderung der Quarantäneschutzverordnung angeregt.“
Gewinn für den Infektionsschutz
Dem Wuppertaler Vorschlag ist das Land mit der aktuellen Neufassung der Verordnung nachgekommen: Jetzt gilt die automatische Quarantäne auch für alle, die ein positives Schnelltest-Ergebnis erhalten. „Wir freuen uns über einen erheblichen Gewinn für den Infektionsschutz und bitten gleichzeitig alle Betroffenen, sich konsequent an diese Vorgabe zu halten und die Quarantäne ernst zu nehmen“, erklärt Stefan Kühn.