Ein Solinger, der im September des letzten Jahres seine Freundin getötet, danach ihre Leiche in ein Planschbecken gewickelt und anschließend im Schwarzwald verbrannt hat, ist nun zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Wuppertaler Landgericht sprach den 33-Jährigen am Dienstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Die 36-Jährige hatte ihrem Partner zuvor das Ende der Beziehung verkündet und wollte daraufhin die Wohnung mit dem gemeinsamen Sohn verlassen. In diesem Moment habe der Angeklagte die Frau festgehalten und sie daran hindern wollen, das Zimmer, in welchem sich das Kind befand, zu betreten. Durch den Griff in den Halsbereich sei die Blutzufuhr zum Gehirn unterbrochen worden, was zum Tod der Frau geführt habe. Der 33-jährige Täter habe die Frau zwar am Verlassen der Wohnung hindern, sie aber nicht töten wollen, dies hatte der Mann in einer selbst verfassten, ausführlichen Schilderung der Tat im Prozess vorgetragen.
Dass er danach ihre Leiche in die Folie eines Planschbeckens gewickelt, in den Schwarzwald gebracht und in der Nähe von Freudenstadt verbrannt habe, sei zwar aus menschlicher Sicht betrachtet sehr schwer zu fassen, aber nicht strafverschärfend, so das Gericht. Ein Täter dürfe versuchen, seine Tat zu verbergen, angeklagt war der nicht vorbestrafte und geständige Mann wegen Totschlags. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wuppertaler Landgericht: Freundin getötet und verbrannt – 8 Jahre Haft
{{count}} Kommentare aus unserer App. Hier kostenlos downloaden.
{{comment.user.name}}
{{comment.text}}