Ein leitender Angestellter eines Wuppertaler Nachhilfe-Unternehmen soll gewerbsmäßigen Betrug am Jobcenter begangen haben. Die Schadenssumme wird auf 16.420 Euro taxiert.
Ein führender Angestellter soll Abrechnungen für Nachhilfestunden ausgewiesen haben, während die Schüler sich in den Oster-, Sommerferien oder der Klassenfahrt befanden. Zudem wurden Fächer abgerechnet, welche die Schüler überhaupt nicht belegten, sowie Doppelstunden mit Einzelstunden vertauscht. Dabei wurden, so die Staatsanwaltschaft, insgesamt 16.420 Euro erstunken und erlogen, denn pro Unterrichtsstunde können 26,50 Euro abgerechnet werden. Die Auszahlungen erfolgten vom Jobcenter, welches die Nachhilfe von Kindern von Leistungsempfängern finanzierte. „Es kann sein, dass wir Fehler gemacht haben. Aber das war keine Absicht“, ließ der Beschuldigte bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht verlauten. Die Stunden seien rechtmäßig durchgeführt worden, lediglich die Abrechnung sei vermutlich nicht ganz korrekt erfolgt. Zudem habe er fälschlicherweise angenommen, dass auch erstelltes Unterrichtsmaterial vom Jobcenter als Stunde gewertet würde.
Das Verfahren gegen den Beschuldigten wurde gegen eine Zahlung von 3000 Euro an Kindertal eingestellt. Die Zusammenarbeit zwischen dem Nachhilfe-Unternehmen und dem Wuppertaler Jobcenter wurde kurzfristig beendet.