Am 23. Oktober 2018 beginnt vor der 4. großen Strafkammer des Wuppertaler Landgericht der Prozess gegen einen 23jährigen Mann aus Gelsenkirchen, dem vorgeworfen wird, am 12. April 2018 am Wuppertaler Hauptbahnhof ein fremdes Kind ergriffen und sich mit dem Kinde vor einen einfahrenden Zug gelegt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hält den Beschuldigten des versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung für hinreichend verdächtig.
Zum Tathergang: Am Abend des 12 April 2018 wartete gegen 18:00 Uhr ein Wuppertaler Ehepaar mit ihren drei Kindern (1, 3 und 5 Jahre) auf einem Bahnsteig des Elberfelder Hauptbahnhofs auf einen Zug. Der Beschuldigte habe plötzlich nach einem der Kinder gegriffen. Anschließend sei er mit dem Jungen in das Gleisbett gesprungen, auf einen einfahrenden Zug zu gerannt und habe sich vor diesem mit dem Jungen ins Gleisbett gelegt. So die Staatsanwaltschaft. Dabei habe der Beschuldigte den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen. Der Zug soll nach einer Notbremsung über den beiden zum Stehen gekommen sein. Es sei allein einem glücklichen Umstand zu verdanken, dass der Junge dabei nur leichte Schürfwunden erlitten habe.
Der Prozess wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft als sogenanntes Sicherungsverfahren durchgeführt. Mit ihrem Antrag verfolgt die Staatsanwaltschaft das Ziel, dass die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wird. Aufgrund eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass „nach der Gesamtwürdigung von Tat und Täter weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind und der Täter sich deshalb als gefährlich für die Allgemeinheit darstellt.“