In Stadtverwaltung und Eigenbetrieben sind etwa 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die schwerbehindert sind, dies entspricht einer Quote von rund 8,2 Prozent. Für Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent oder dieser Gruppe gleichgestellter Personen (mindestens 30 Prozent Schwerbehinderungsgrad) gelten besondere rechtliche Schutzvorschriften.
„Leider werden im beruflichen Alltag behinderte und beeinträchtigte Menschen häufig immer noch benachteiligt und ausgegrenzt. Dagegen wollen wir ein starkes Zeichen setzen. Deshalb haben wir in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen der Gesamtschwerbehindertenvertretung und dem Gesamtpersonalrat eine Inklusionsvereinbarung abgeschlossen, die seit dem 1. November 2021 in Kraft ist. Sie regelt die Maßnahmen zur Unterstützung, Förderung und Beratung von Schwerbehinderten.“, so Oberbürgermeister Schneidewind. Auch Personaldezernent Stefan Kühn findet: „Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen müssen die gleichen Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zum beruflichen Fortkommen haben, wie alle anderen Beschäftigten. Dies ist unser Auftrag und Ziel von Inklusion.“
Die Maßnahmen der Inklusionsvereinbarung:
- Einhaltung der gesetzlichen Pflichtbeschäftigungsquote von 5 Prozent in allen Leistungseinheiten
- Verfahren zur stufenweisen Wiedereingliederung nach Krankheit oder bei Arbeitsunfähigkeit
- konstruktiver Umgang mit leistungsgewandelten Mitarbeitenden
- Regelungen für Praktika und Ausbildung von Schwerbehinderten und Gleichgestellten
- Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes
- Finanzielle Fördermöglichkeiten
- Abbau von Barrieren für schwerbehinderte und beeinträchtigte Mitarbeitende
„All dies sind Vorgaben, die wir umsetzen und auch überprüfen. Wir wollen damit als Stadtverwaltung auch Vorbild sein.“, versichert Kühn. Koordiniert werden die Maßnahmen der Inklusionsvereinbarung von Claudia Roscher, die seit April 2022 die Inklusionsbeauftragte der Stadt ist und die Aufgaben der Inklusionsbeauftragten im Ressort Soziales, Sandra Heinen, ergänzt, die sich um die Anliegen und Verankerung von Inklusion in der Stadtgesellschaft kümmert.
Personalamtsleiter Michael Telian betont, dass die Stadt ein vielfältiger, diverser Arbeitgeber sei: „Konkret werben wir gerade vermehrt um junge Menschen mit Beeinträchtigungen. Ihnen bieten wir ein Praktikum an, so dass sie die vielfältigen Möglichkeiten der Stadtverwaltung kennen lernen.“
Die Inklusionsvereinbarung legt auch fest, dass einmal jährlich ein Inklusionsbericht erstellt wird, der auch dem Beirat für Menschen mit Behinderung vorgelegt wird. Der vorliegende Bericht informiert über die wichtigsten Regelungen sowie Aufgaben der Inklusionsbeauftragten und zeigt, welche Umsetzungen bereits erfolgt und dieses Jahr geplant sind.