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Zwei Witwen aus dem Bergischen Land haben vor dem Europäischen Gerichtshof ein bahnbrechendes Urteil erstritten. Die Damen, darunter eine aus Wuppertal, hatten die Arbeitgeber ihrer verstorbenen Ehemänner aufgefordert, deren nicht genommenen Jahresurlaub in Geld umzuwandeln und an sie auszuzahlen. Die Richter in Luxemburg urteilten damit: „Urlaub ist vererbbar.“ Nach den am Dienstag (6. November) veröffentlichten Urteilen (Az. C-619/16 und C-684/16) haben Erben ein Anrecht auf Ausgleichszahlungen für den Resturlaub des Erblassers.
Damit haben die beiden streitbaren Damen für ein Grundsatzurteil des höchsten europäischen Gerichts gesorgt, auf das sich jetzt andere Betroffene berufen können wenn das nationale Recht (wie in Deutschland) die Möglichkeit der Vererbung ausschließt.