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Olpe/Wuppertal – Vor dem Amtsgericht Olpe wird heute ein Zivilverfahren verhandelt, in dem ein Musiker aus Wuppertal eine Diskothek auf Schadenersatz verklagt hat. Im Zentrum des Rechtsstreits steht ein geplatzter Auftritt, für den der Künstler nach eigenen Angaben eine Vorauszahlung erwartet hatte.
Der Kläger macht geltend, dass ein geplanter zweiter Auftritt in der Diskothek kurzfristig abgesagt wurde, obwohl eine Zahlung im Voraus vereinbart gewesen sei. Die Zahlung sei ausgeblieben, woraufhin die Veranstaltung nicht stattgefunden habe. Für den ersten Auftritt in der gleichen Einrichtung sei das vereinbarte Honorar ordnungsgemäß geleistet worden.
Die Betreiber der Diskothek weisen die Vorwürfe zurück. Zwar sei ein Vertrag unterzeichnet worden, jedoch habe dies eine Person getan, die nicht zur rechtlichen Vertretung des Unternehmens befugt gewesen sei. Aus Sicht der Beklagten sei daher kein rechtsgültiges Vertragsverhältnis zustande gekommen.
Das Amtsgericht hat für die Verhandlung lediglich einen einzigen Prozesstag vorgesehen. Ob bereits heute eine Entscheidung getroffen wird, bleibt abzuwarten.