Wuppertal. Sie nehmen knappen Parkraum in Anspruch, verrosten im öffentlichen Raum und lassen Unkraut um sich wuchern: sogenannte „Zombie-Autos“, die teilweise über Jahre hinweg auf Wuppertals Straßen abgestellt sind. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum es oft so lange dauert, bis diese Fahrzeuge entfernt werden. Die Wuppertaler Rundschau hat beim städtischen Presseamt nachgefragt.
Langwierige Prozesse bei der Fahrzeugentfernung
Ein aktuelles Beispiel ist ein roter Citroën mit schwarzer Motorhaube, der seit Juli 2024 ohne Kennzeichen in der Liebigstraße steht. Ebenso wurde ein Škoda mit ausländischem Kennzeichen, der lange an der Briller Straße parkte, erst kürzlich entsorgt. Ein weiterer Fall betrifft einen Anhänger, der auf der Vohwinkeler Straße inzwischen zwei Jahre unbewegt verbracht hat.
Grundsätzlich werden Fahrzeuge ohne Kennzeichen von Bürgern, der Polizei oder dem Ordnungsamt an das Straßenverkehrsamt gemeldet. Der Außendienst prüft dann vor Ort, ob das Fahrzeug tatsächlich stillgelegt ist und in welchem Zustand es sich befindet. Fahrzeuge mit gültiger Zulassung fallen hingegen in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes.
Verwaltungsverfahren ohne feste Fristen
Wird festgestellt, dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, erfolgt zunächst eine optische Markierung durch einen orangefarbenen Aufkleber, der die Aufforderung zur Beseitigung enthält. Anschließend beginnt das sogenannte „gestreckte Verwaltungsverfahren“. Falls der Halter oder Eigentümer ermittelt werden kann, wird dieser schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert und erhält eine Frist, innerhalb derer das Fahrzeug eigenständig entfernt werden muss. Erfolgt keine Reaktion, wird eine schriftliche Anordnung zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen ausgesprochen, woraufhin das Fahrzeug im Auftrag der Stadt abgeschleppt wird.
Dieses Verfahren ist der Regelfall, kann jedoch durch verschiedene Faktoren erheblich verzögert werden. Beispielsweise dann, wenn der zuletzt eingetragene Halter angibt, das Fahrzeug weiterverkauft zu haben, oder wenn die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt werden können. Vorrangig werden Fahrzeuge entfernt, wenn sie eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.
Zahlreiche Meldungen, begrenzte Kapazitäten
Im Jahr 2024 gingen etwa 850 Meldungen zu abgestellten Autowracks bei der Stadt ein. In rund 450 Fällen wurde ein Verfahren eingeleitet, wovon schließlich etwa 100 Fahrzeuge abgeschleppt wurden. Jede Meldung wird im Vorfeld auf ihre Dringlichkeit geprüft und nach Gefahrenlage priorisiert, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann, wenn Fälle mit höherer Priorität Vorrang erhalten.
An der Vohwinkeler Straße mussten Anwohner diese Erfahrung ebenfalls machen. Trotz wiederholter Beschwerden über einen abgestellten Anhänger, der mittlerweile zwei Jahre dort steht, erfolgte bislang keine Entfernung durch die Stadt.
„Zombie-Autos“ in Wuppertal: Aufwendige Verfahren verzögern Entfernung
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