„Die Chancen, BAföG zu bekommen, steigen, ein BAföG-Antrag lohnt sich“, so Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, zu den BAföG-Änderungen zum Wintersemester 2022/23.
Zugleich aber kritisierte das Studentenwerk die Erhöhung als zu niedrig – der Dachverband der 57 Studierendenwerke in Deutschland mahnte eine strukturelle Reform der Ausbildungsförderung an. Matthias Anbuhl dazu: „Gerade bei den Bedarfssätzen muss die Bundesregierung rasch nachlegen; die aktuelle Erhöhung um 5,75 Prozent wird faktisch von der Inflation schon wieder aufgefressen. Die Bedarfssätze müssten um mindestens 10 Prozent angehoben werden, damit die Studierenden keinen Kaufkraftverlust erleiden. Die nächste Erhöhung von Bedarfssätzen und Elternfreibeträgen müsste jetzt schon auf den Weg gebracht werden, im Sinne einer regelmäßigen BAföG-Erhöhung, die an die Entwicklung von Preisen und Einkommen gekoppelt ist.“
Was sich am BAföG zum kommenden Semester verändert hat, hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) folgendermaßen zusammengefasst:
- Die Elternfreibeträge wurden um mehr als 20 Prozent erhöht; das Elterneinkommen darf nun also erheblich höher sein, sodass mehr Studierende potenziell von der staatlichen Förderung profitieren können.
- Die Minijob-Grenze wurde von 450,- auf 520,- Euro angehoben; minijobbende Studierende können 70,- Euro monatlich mehr verdienen, ohne dass sich die Höhe der BAföG-Förderung verändert. Da der Mindestlohn angehoben wurde, bedeutet das nicht unbedingt, dass mehr Zeit ins Jobben investiert werden muss.
- Die Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent; bei auswärtigem Wohnbedarf um 11 Prozent, das bedeutet bei 25- bis 29-jährigen 934 Euro monatlich.
- Die Altersgrenze wurde auf 45 Jahre heraufgesetzt.
- Der Vermögensfreibetrag wurde altersabhängig erhöht auf 15.000,- Euro vor Vollendung des 30. bzw. 45.000,- Euro nach Vollendung des 30. Lebensjahres.
Bei den Eltern wohnende BAföG-Beziehende erhalten nun als Höchstsatz 633,- Euro im Monat, außerhalb des Elternhaus wohnende 934, Euro). Studierende können ihren BAföG-Anspruch unverbindlich hier ermitteln.
Anträge können digital über www.bafoeg-digital.de gestellt werden.