Wuppertal. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat den Termin für die mündliche Verhandlung zur Klage der Stadt Wuppertal gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes festgelegt. Die Anhörung soll am 28. Oktober stattfinden.
Wuppertal hatte gemeinsam mit sieben weiteren Großstädten Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Städte wenden sich gegen die aus ihrer Sicht ungerechte Verteilung der Finanzmittel durch das Land Nordrhein-Westfalen. Sie argumentieren, das derzeitige Gemeindefinanzierungsgesetz benachteilige insbesondere kreisfreie Städte.
Nach Auffassung der Beschwerdeführer geht das Land bei der Berechnung der Zuweisungen fälschlicherweise davon aus, dass kreisfreie Städte höhere Einnahmen aus der Gewerbe- und Grundsteuer erzielen als kreisangehörige Kommunen. Diese Annahme führe dazu, dass kleinere Städte und Gemeinden bei den Landeszuweisungen bevorzugt würden.
Die betroffenen Städte hatten bereits in den beiden Vorjahren ähnliche Verfassungsbeschwerden eingereicht. Der nun anberaumte Verhandlungstermin wird zunächst der mündlichen Erörterung der Argumente dienen. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wird an diesem Tag noch nicht erwartet.
Verfassungsbeschwerde gegen Gemeindefinanzierungsgesetz: Verhandlungstermin steht fest
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