Bei einer groß angelegten Kontrollaktion haben Einsatzkräfte am Donnerstagnachmittag mehrere Goldankauf-Geschäfte im Bergischen Städtedreieck sowie im Rhein-Wupper-Kreis überprüft. Dabei stellten die Behörden zahlreiche Verstöße fest und beschlagnahmten unter anderem Bargeld, Münzen und Edelmetalle.
Insgesamt standen zwölf Betriebe im Fokus der Ermittlungen. Koordiniert wurde der Einsatz von der Gemeinsamen Koordinierungsstelle Rhein-Wupper, einem Zusammenschluss der Städte Wuppertal, Solingen, Remscheid, Leverkusen und Langenfeld. An den Kontrollen beteiligten sich neben den Gewerbeämtern auch Finanzbehörden, das Landesamt für Finanzkriminalität, die Staatsanwaltschaft Wuppertal, Jobcenter sowie Polizeikräfte und Vertreter der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln.
Goldankauf-Geschäfte unterliegen aufgrund ihrer besonderen gesetzlichen Einstufung einer intensiven behördlichen Überwachung. Nach Einschätzung der Behörden werben zahlreiche Anbieter mit hohen Gewinnversprechen und kaufen Schmuckstücke häufig deutlich unter ihrem tatsächlichen Wert an. Zudem wurden vereinzelt unerlaubte Hausbesuche zum Ankauf von Edelmetallen festgestellt.
Bereits während der laufenden Kontrollen reagierten einige Betreiber und schlossen ihre Geschäfte kurzfristig oder kündigten eine baldige Geschäftsaufgabe an. In mehreren Fällen trafen die Einsatzkräfte trotz angekündigter Werbeaktionen keine Verantwortlichen in den Betrieben an. Die Gewerbeüberwachung leitete daraufhin verschiedene Verfahren ein, um einzelnen Unternehmen wegen mangelnder Zuverlässigkeit die weitere Geschäftsausübung zu untersagen. Zudem prüfen die Behörden Hinweise darauf, dass teils Strohmänner als offizielle Betreiber eingesetzt wurden oder notwendige Gewerbeanmeldungen fehlten.
Auch bei den technischen Einrichtungen und der Buchführung entdeckten die Kontrolleure erhebliche Mängel. Mehrere Waagen wiesen Auffälligkeiten auf, obwohl sie für die Bewertung von Edelmetallen von zentraler Bedeutung sind. Darüber hinaus konnten einige Händler die Herkunft ihrer Waren nicht ausreichend belegen. In einem Geschäft beschlagnahmten die Beamten deshalb Goldbarren und Münzen. An einem weiteren Standort standen hochpreisige Fahrzeuge innerhalb der Geschäftsräume, weshalb zusätzlich ein bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet wurde. Weitere Ermittlungen betreffen mögliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sowie Mängel bei der Kassenführung.
Besonders häufig ergaben sich Hinweise auf Sozialleistungsbetrug. Mehrere Beschäftigte standen offenbar gleichzeitig im Leistungsbezug der Jobcenter, ohne ihre Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler wurden in einzelnen Betrieben sogar vorbereitete Arbeitsverträge für mögliche Kontrollen vorgehalten. Bei zwei Mitarbeitern fanden die Einsatzkräfte zudem Bargeldbeträge im hohen vierstelligen Bereich. Die zuständigen Jobcenter prüfen nun mögliche Rückforderungen unrechtmäßig erhaltener Leistungen.
Behörden decken zahlreiche Verstöße bei Goldankäufern auf
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