Wuppertal. Im Fall eines einsturzgefährdeten Wohnhauses an einer wichtigen Verkehrsverbindung in Wuppertal hat die Stadtverwaltung dem Eigentümer eine verbindliche Frist gesetzt. Innerhalb von vier Wochen muss entweder der Abriss des Gebäudes erfolgen oder ein tragfähiges Konzept zur Sanierung und Sicherung des Hauses vorgelegt werden.
Nach Angaben der Stadt konnte bislang trotz mehrerer Gespräche kein belastbarer Plan präsentiert werden, der die bestehende Gefahrenlage zuverlässig beseitigt. Sollte der Eigentümer auf einen Erhalt des Gebäudes setzen, muss er innerhalb der gesetzten Frist einen detaillierten Sanierungs- und Rettungsplan einreichen. Dieser soll nachvollziehbar darlegen, wie die Stabilität des Hauses wiederhergestellt und die Sicherheit dauerhaft gewährleistet werden kann.
Die Sperrung des Bereichs rund um das Gebäude belastet seit Wochen den Verkehr in dem betroffenen Gebiet erheblich. Anwohner und Verkehrsteilnehmer müssen weiträumige Umleitungen nutzen. Auch für landwirtschaftliche Betriebe sowie ansässige Unternehmen führen die Einschränkungen zu spürbaren Beeinträchtigungen.
Auslöser der aktuellen Situation waren Schäden an der Bodenplatte des Hauses. Diese war unterspült worden, wodurch Teile der Gebäudestruktur nachgaben. Aufgrund der akuten Einsturzgefahr wurde das Gebäude bereits Mitte Mai geräumt.
Stadt setzt Eigentümer von einsturzgefährdetem Gebäude Frist
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