Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das christliche Bündnis „Im Namen des Herrn“ am Samstag in der Elberfelder Fußgängerzone auf der Alten Freiheit eine Kundgebung abhalten darf. Mit dem Beschluss gab das Gericht einem Eilantrag des Bündnisses statt und widersprach der Einschätzung der Wuppertaler Polizei.
Die Polizei hatte die geplante Veranstaltung nicht als Versammlung im Sinne der im Grundgesetz garantierten Versammlungsfreiheit bewertet, sondern lediglich als religiösen Informationsstand eingestuft. Nach Auffassung des Gerichts ist eine inhaltliche Bewertung der Veranstaltung durch die Polizei jedoch unzulässig. Damit steht der Durchführung der angemeldeten Kundgebung nichts mehr im Wege.
Die Versammlung soll am Samstag ab 11.30 Uhr stattfinden. Nach Angaben der Veranstalter werden weniger als zehn Teilnehmer erwartet.
Verwaltungsgericht erlaubt Kundgebung eines christlichen Bündnisses in Wuppertal
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