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Durch die HU gefallen: Prüfbericht verstehen und richtig zur Nachprüfung

von Bea Roth 15. August 2026
von Bea Roth 15. August 2026
Es gibt neue Regeln für die TÜV-Hauptuntersuchung. Foto: TÜV-Verband

Keine neue Plakette, mehrere Mängel im Prüfbericht und eine Frist, die bereits läuft: Wer mit seinem Auto durch die Hauptuntersuchung fällt, muss schnell entscheiden, welche Reparaturen notwendig sind und wie es weitergeht. Dabei sollte der Bericht nicht als bloße Formalität betrachtet werden. Er zeigt, welche technischen Probleme festgestellt wurden und wie dringend sie behoben werden müssen.

Wichtig ist nun ein planvolles Vorgehen. Nicht jeder Eintrag bedeutet automatisch, dass das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden darf. Gleichzeitig ist die einmonatige Frist für die Nachprüfung kein Freibrief, sicherheitsrelevante Reparaturen aufzuschieben.

Was die Einstufung im HU-Bericht bedeutet

Der Untersuchungsbericht nennt nicht nur die festgestellten Probleme, sondern ordnet sie auch einer Mängelkategorie zu. Diese Einstufung entscheidet darüber, ob eine Prüfplakette erteilt wird und welche Konsequenzen sich für die weitere Nutzung des Fahrzeugs ergeben.

  • Geringe Mängel: Die Plakette kann trotzdem erteilt werden, wenn eine unverzügliche Beseitigung zu erwarten ist. Die aufgeführten Probleme müssen dennoch behoben werden.
  • Erhebliche Mängel: Das Fahrzeug erhält keine neue Plakette. Die Mängel müssen unverzüglich beseitigt und anschließend bei einer Nachprüfung kontrolliert werden.
  • Gefährliche Mängel: Es besteht eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit oder die Umwelt. Die Plakette wird verweigert, und die Nutzung des Fahrzeugs ist nur noch stark eingeschränkt möglich.
  • Verkehrsunsicher: Das Fahrzeug stellt eine unmittelbare Gefahr dar. Die vorhandene Prüfplakette wird entfernt und das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Entscheidend ist immer die konkrete Angabe im Prüfbericht. Bei Unsicherheit sollte direkt bei der Prüfstelle oder einer Fachwerkstatt nachgefragt werden, statt die Bedeutung eines technischen Eintrags selbst zu interpretieren.

Aus dem Prüfbericht einen Reparaturplan machen

Nach einer nicht bestandenen HU ist es wenig sinnvoll, nur den auffälligsten Defekt reparieren zu lassen. Für eine erfolgreiche Nachprüfung müssen sämtliche relevanten Einträge aus dem Bericht berücksichtigt werden. Am besten wird der Prüfbericht vollständig an die Werkstatt übergeben und gemeinsam Punkt für Punkt besprochen.

Eine sinnvolle Reihenfolge sieht so aus:

  • Zuerst werden sicherheitskritische Schäden an Bremsen, Lenkung, Reifen, Fahrwerk oder tragenden Fahrzeugteilen behandelt.
  • Danach folgen technische Defekte, für die eine Diagnose oder der Austausch bestimmter Komponenten notwendig ist.
  • Zum Schluss können kleinere und eindeutig erkennbare Probleme wie eine ausgefallene Lampe oder ein verschlissenes Wischerblatt erledigt werden.

Sind neue Komponenten erforderlich, kommt es auf die genaue Fahrzeugausführung an. Wer Trodo Ersatzteile bestellt, kann während des Bestellvorgangs seine Fahrzeugdaten angeben. TRODO prüft die ausgewählten Teile anhand dieser Angaben auf Kompatibilität. Das ist beispielsweise bei Bremsen und Fahrwerk hilfreich, weil innerhalb derselben Modellreihe unterschiedliche Ausführungen verbaut sein können.

Auch eine solche Prüfung ersetzt jedoch nicht die technische Diagnose. Welche Komponente tatsächlich defekt ist und ausgetauscht werden muss, sollte bei komplexen oder sicherheitsrelevanten Problemen eine Fachwerkstatt feststellen.

Welche Mängel kann man selbst beheben?

Ob eine Reparatur in Eigenregie sinnvoll ist, hängt nicht allein davon ab, ob sie technisch möglich erscheint. Entscheidend sind auch Erfahrung, Werkzeug und die Bedeutung des Bauteils für die Verkehrssicherheit.

Der Austausch eines geeigneten Leuchtmittels oder eines Wischerblatts kann bei vielen Fahrzeugen selbst durchgeführt werden. Auch ein fehlender oder unbrauchbarer Verbandkasten lässt sich unkompliziert ersetzen. Trotzdem sollte anschließend kontrolliert werden, ob die Funktion vollständig wiederhergestellt ist. Bei modernen Scheinwerfern kann beispielsweise trotz eines neuen Leuchtmittels eine falsche Einstellung oder ein Fehler in der Elektronik bestehen bleiben.

Arbeiten an Bremsanlage, Lenkung, Fahrwerk, Airbag-Systemen oder tragenden Karosseriebereichen gehören dagegen grundsätzlich in fachkundige Hände. Gleiches gilt für Abgasfehler, deren Ursache erst diagnostiziert werden muss. Das bloße Löschen eines Fehlerspeichers beseitigt keinen Defekt und reicht für eine erfolgreiche Nachprüfung nicht aus.


Source: TRODO

Muss die Reparatur bei der Prüfstelle erfolgen?

Die im HU-Bericht aufgeführten Mängel müssen nicht von der Prüforganisation selbst oder von einer mit ihr verbundenen Werkstatt repariert werden. Fahrzeughalter können eine Werkstatt ihres Vertrauens wählen oder geeignete kleinere Arbeiten selbst erledigen.

Hilfreich ist es, der Werkstatt den vollständigen Untersuchungsbericht vorzulegen. Allgemeine Aussagen wie „Das Auto ist wegen der Bremsen durchgefallen“ reichen häufig nicht aus. Im Bericht kann beispielsweise genauer vermerkt sein, ob die Bremswirkung ungleichmäßig ist, eine Leitung korrodiert oder ein Bauteil verschlissen ist. Diese Angaben erleichtern die Diagnose und verhindern, dass einzelne Punkte übersehen werden.

Nach der Reparatur sollte die Werkstatt bestätigen können, dass alle aufgeführten Mängel kontrolliert wurden. Bei mehreren Einträgen lohnt sich eine abschließende Durchsicht des Berichts, bevor das Fahrzeug erneut vorgestellt wird.

Die Monatsfrist richtig einplanen

Wurde die Prüfplakette wegen erheblicher oder gefährlicher Mängel verweigert, muss das Fahrzeug spätestens einen Monat nach der ursprünglichen HU zur Nachprüfung vorgestellt werden. Dabei handelt es sich um einen Kalendermonat und nicht lediglich um vier Wochen.

Die festgestellten Mängel sollten dennoch so schnell wie möglich behoben werden – insbesondere dann, wenn sie die Verkehrssicherheit betreffen. Wer frühzeitig einen Werkstatttermin vereinbart, hat ausreichend Zeit für die Diagnose, die Beschaffung benötigter Ersatzteile und mögliche zusätzliche Reparaturen.

Wird die Monatsfrist überschritten, ist in der Regel eine neue vollständige Hauptuntersuchung erforderlich. Zur Nachprüfung sollte außerdem der ursprüngliche Untersuchungsbericht mitgebracht werden.

Darf man nach einer nicht bestandenen HU weiterfahren?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Maßgeblich sind die Einstufung des Mangels, die Hinweise im Prüfbericht und der tatsächliche technische Zustand des Fahrzeugs.

Bei erheblichen Mängeln kann das Fahrzeug grundsätzlich noch genutzt werden, sofern es weiterhin verkehrssicher ist. Die festgestellten Probleme müssen jedoch unverzüglich behoben werden. Wer mit bekannten Mängeln weiterfährt und dadurch andere gefährdet, riskiert unabhängig von der HU zusätzliche rechtliche Konsequenzen.

Bei gefährlichen Mängeln ist die Nutzung erheblich eingeschränkt. In der Regel kommen nur notwendige direkte Fahrten zur Reparatur oder zur Behebung des Problems infrage, sofern das Fahrzeug dafür noch ausreichend sicher ist. Wird es als verkehrsunsicher eingestuft, darf es nicht mehr auf eigener Achse weiterfahren. Dann muss es beispielsweise abgeschleppt oder auf einem Transportfahrzeug zur Werkstatt gebracht werden.

Im Zweifel hat Sicherheit Vorrang. Bei Problemen mit Bremsen, Lenkung, Reifen oder tragenden Bauteilen sollte nicht allein aufgrund einer allgemeinen Internetinformation entschieden werden, ob eine Fahrt noch vertretbar ist.

Was passiert bei der Nachprüfung?

Bei der Nachprüfung wird kontrolliert, ob die im ursprünglichen Bericht dokumentierten Mängel ordnungsgemäß beseitigt wurden. Dafür werden der HU-Untersuchungsbericht und die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt. DEKRA weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die Nachprüfung innerhalb eines Monats erfolgen muss und die Mängel zuvor unverzüglich zu beseitigen sind. Weitere Hinweise bietet die DEKRA-FAQ zur Hauptuntersuchung.

Das bedeutet nicht, dass ausschließlich die reparierten Stellen betrachtet werden dürfen. Fallen bei der Vorführung neue offensichtliche oder sicherheitsrelevante Probleme auf, können auch diese eine Erteilung der Plakette verhindern. Das Fahrzeug sollte deshalb insgesamt in einem verkehrssicheren Zustand vorgestellt werden.

Wer den Prüfbericht verloren hat, sollte rechtzeitig bei der ursprünglichen Prüforganisation nach einer Kopie fragen. Ohne Bericht wird nach Ablauf beziehungsweise gemäß den gesetzlichen Vorgaben anstelle der reinen Nachprüfung eine neue vollständige HU notwendig.

Reparieren oder das Fahrzeug abgeben?

Bei älteren Fahrzeugen kann ein umfangreicher Mängelbericht die Frage aufwerfen, ob sich die Reparatur noch lohnt. Der aktuelle Fahrzeugwert allein ist dabei kein ausreichender Maßstab. Entscheidend ist auch, welche Kosten in naher Zukunft zusätzlich zu erwarten sind.

Ein einzelner klar begrenzter Defekt kann selbst bei einem älteren Auto wirtschaftlich sinnvoll zu reparieren sein. Anders sieht es möglicherweise aus, wenn starke Korrosion, verschlissene Bremsen, Fahrwerksprobleme und eine aufwendige Abgasstörung gleichzeitig auftreten. Dann sollten ein schriftlicher Kostenvoranschlag, der realistische Fahrzeugwert und bereits absehbare Wartungsarbeiten gemeinsam betrachtet werden.

Auch die geplante Nutzungsdauer spielt eine Rolle. Wer das Auto noch mehrere Jahre fahren möchte und dessen Gesamtzustand ansonsten gut ist, bewertet eine Reparatur anders als jemand, der ohnehin einen Fahrzeugwechsel plant. Eine zweite fachliche Einschätzung kann helfen, wenn der erste Kostenvoranschlag ungewöhnlich hoch erscheint oder der genaue Reparaturumfang noch unklar ist.

(FAQ) Häufig gestellte Fragen

Muss die Nachprüfung bei derselben Prüfstelle stattfinden?

In der Praxis sollte vor einem Wechsel bei der gewünschten Prüforganisation geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen sie die Nachprüfung übernimmt. Der ursprüngliche HU-Bericht muss in jedem Fall vorgelegt werden. Auch Gebühren und Abläufe können sich unterscheiden.

Muss ich alle im Prüfbericht genannten Mängel beheben?

Ja. Auch wenn nur ein Defekt als Hauptgrund für das Nichtbestehen erscheint, müssen die im Bericht festgehaltenen relevanten Mängel ordnungsgemäß beseitigt werden. Es genügt nicht, nur den offensichtlichsten Punkt zu reparieren.

Was passiert, wenn ich die Monatsfrist verpasse?

Nach Ablauf eines Monats wird keine reine Nachprüfung mehr durchgeführt. Stattdessen ist eine neue vollständige Hauptuntersuchung erforderlich, wodurch höhere Kosten entstehen können.

Darf ich mit erheblichen Mängeln noch zur Werkstatt fahren?

Das hängt vom konkreten Defekt und der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ab. Die Einstufung „erheblicher Mangel“ bedeutet nicht automatisch, dass jede Weiterfahrt verboten ist. Bei Zweifeln sollte die Werkstatt oder Prüfstelle gefragt und gegebenenfalls ein Abschleppdienst genutzt werden.

Was muss ich zur Nachprüfung mitbringen?

Benötigt werden der ursprüngliche HU-Untersuchungsbericht und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei technischen Änderungen können zusätzlich entsprechende Genehmigungen oder Abnahmeunterlagen erforderlich sein.

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