Vor dem Wuppertaler Landgericht hat am Montag der Prozess gegen zwei Brüder aus Mettmann und Sprockhövel begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den 27 und 33 Jahre alten Männern vor, gemeinsam mit weiteren Beteiligten eine organisierte Schleuserstruktur betrieben und dabei mehr als 240 Menschen vorwiegend syrischer Herkunft von der Türkei über Griechenland weiter nach Deutschland und in andere EU-Staaten gebracht zu haben.
Den Ermittlungen zufolge sollen die beiden Syrer, die selbst mit befristeten Aufenthaltserlaubnissen in Deutschland leben, aus den Fluchtrouten ein einträgliches Geschäft gemacht haben. Pro Person seien mindestens 4700 Euro für die organisierte Weiterreise verlangt worden. Teilweise sollen den Geschleusten dafür auch gefälschte Dokumente zur Verfügung gestellt worden sein.
Schleusernetzwerk über mehrere Länder
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Brüder Ende 2023 mit Schleusern in der Türkei, Griechenland und Albanien zusammenschlossen. Ziel sei es gewesen, dauerhaft Einnahmen aus der illegalen Beförderung von Menschen zu erzielen.
Dabei sollen die Angeklagten eine umfangreiche Infrastruktur aufgebaut haben. Dazu gehörten nach den Ermittlungen unter anderem Unterkünfte in der Türkei, in denen Menschen vor ihrer Weiterreise untergebracht wurden. Der ältere Bruder wird als führende Figur innerhalb der Gruppe angesehen.
Auf ihn führt die Staatsanwaltschaft auch Werbeaktivitäten in sozialen Medien zurück. Über TikTok soll er Videos veröffentlicht haben, mit denen die Schleuserleistungen beworben wurden. Darin seien unter anderem bereits transportierte Menschen zu Wort gekommen, die über ihre Reise und die Unterbringung berichtet hätten.
Der 33-Jährige wurde im September 2025 in einer Flüchtlingsunterkunft in Mettmann festgenommen. Zeitgleich durchsuchte die Bundespolizei weitere Objekte in Nordrhein-Westfalen.
Menschen auf Ladeflächen transportiert
Besonders schwer wiegen die Vorwürfe zu den Transportbedingungen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen mehr als 30 Menschen gleichzeitig auf der Ladefläche eines verplombten Lastwagens von der Türkei nach Griechenland gebracht worden sein. Unter den Passagieren hätten sich auch Familien mit kleinen Kindern befunden.
Die Fahrten hätten teilweise 40 Stunden oder länger gedauert. Den Menschen sei nur die Mitnahme von Wasser gestattet worden, weitere Lebensmittel hätten sie nicht mitnehmen dürfen. Die Anklage bewertet die Transporte als lebensgefährlich und menschenunwürdig.
Hohe Freiheitsstrafen möglich
Bei gewerbsmäßiger Schleusung sieht das Strafrecht Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren vor. Wegen der Vielzahl der den Brüdern vorgeworfenen Taten stellte die Vorsitzende Richterin zum Prozessauftakt eine Gesamtstrafe im deutlich zweistelligen Bereich in Aussicht.
Sollten die Angeklagten allerdings umfassend aussagen und mit ihren Angaben auch zur Aufklärung weiterer Fälle beitragen, könnte eine deutlich niedrigere Strafe von sechs bis acht Jahren in Betracht kommen. Eine solche Verständigung im Strafverfahren soll umfangreiche Verfahren verkürzen und die Gerichte entlasten.
Das Wuppertaler Landgericht rechnet derzeit mit einem Prozess, der sich bis weit in den November hineinziehen könnte.
Vor dem Wuppertaler Landgericht hat am Montag der Prozess gegen zwei Brüder aus Mettmann und Sprockhövel begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den 27 und 33 Jahre alten Männern vor, gemeinsam mit weiteren Beteiligten eine organisierte Schleuserstruktur betrieben und dabei mehr als 240 Menschen vorwiegend syrischer Herkunft von der Türkei über Griechenland weiter nach Deutschland und in andere EU-Staaten gebracht zu haben.
Den Ermittlungen zufolge sollen die beiden Syrer, die selbst mit befristeten Aufenthaltserlaubnissen in Deutschland leben, aus den Fluchtrouten ein einträgliches Geschäft gemacht haben. Pro Person seien mindestens 4700 Euro für die organisierte Weiterreise verlangt worden. Teilweise sollen den Geschleusten dafür auch gefälschte Dokumente zur Verfügung gestellt worden sein.
Schleusernetzwerk über mehrere Länder
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Brüder Ende 2023 mit Schleusern in der Türkei, Griechenland und Albanien zusammenschlossen. Ziel sei es gewesen, dauerhaft Einnahmen aus der illegalen Beförderung von Menschen zu erzielen.
Dabei sollen die Angeklagten eine umfangreiche Infrastruktur aufgebaut haben. Dazu gehörten nach den Ermittlungen unter anderem Unterkünfte in der Türkei, in denen Menschen vor ihrer Weiterreise untergebracht wurden. Der ältere Bruder wird als führende Figur innerhalb der Gruppe angesehen.
Auf ihn führt die Staatsanwaltschaft auch Werbeaktivitäten in sozialen Medien zurück. Über TikTok soll er Videos veröffentlicht haben, mit denen die Schleuserleistungen beworben wurden. Darin seien unter anderem bereits transportierte Menschen zu Wort gekommen, die über ihre Reise und die Unterbringung berichtet hätten.
Der 33-Jährige wurde im September 2025 in einer Flüchtlingsunterkunft in Mettmann festgenommen. Zeitgleich durchsuchte die Bundespolizei weitere Objekte in Nordrhein-Westfalen.
Menschen auf Ladeflächen transportiert
Besonders schwer wiegen die Vorwürfe zu den Transportbedingungen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen mehr als 30 Menschen gleichzeitig auf der Ladefläche eines verplombten Lastwagens von der Türkei nach Griechenland gebracht worden sein. Unter den Passagieren hätten sich auch Familien mit kleinen Kindern befunden.
Die Fahrten hätten teilweise 40 Stunden oder länger gedauert. Den Menschen sei nur die Mitnahme von Wasser gestattet worden, weitere Lebensmittel hätten sie nicht mitnehmen dürfen. Die Anklage bewertet die Transporte als lebensgefährlich und menschenunwürdig.
Hohe Freiheitsstrafen möglich
Bei gewerbsmäßiger Schleusung sieht das Strafrecht Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren vor. Wegen der Vielzahl der den Brüdern vorgeworfenen Taten stellte die Vorsitzende Richterin zum Prozessauftakt eine Gesamtstrafe im deutlich zweistelligen Bereich in Aussicht.
Sollten die Angeklagten allerdings umfassend aussagen und mit ihren Angaben auch zur Aufklärung weiterer Fälle beitragen, könnte eine deutlich niedrigere Strafe von sechs bis acht Jahren in Betracht kommen. Eine solche Verständigung im Strafverfahren soll umfangreiche Verfahren verkürzen und die Gerichte entlasten.
Das Wuppertaler Landgericht rechnet derzeit mit einem Prozess, der sich bis weit in den November hineinziehen könnte.