Aufatmen in der Wuppertaler Stadtverwaltung: Nachdem das Landgericht Bochum den Vertrag der Stadt mit dem Bochumer Auto-Leasinggeber Athletic Sport Sponsoring GmbH (ASS) in einem nicht rechtskräftigen Urteil als „nichtig“ eingestuft hatte, soll das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in seiner Sitzung vom Freitag (22. März) zu einem anderen Schluss gekommen sein. Das berichtet die Wuppertaler Rundschau (WR).
Das Wuppertaler Straßenverkehrsamt hatte massenhaft Fahrzeuge für ASS zugelassen und so Gebühren im sechsstelligen Euro-Bereich vereinnahmt. Im Gegenzug warb Wuppertal für etwa ein Drittel des Gebührenaufkommens mit Aufklebern auf den Autos und zahlte so einen Teil der Beträge an ASS zurück. Um diesen Werbevertrag geht es bei dem Verfahren.
Die Stadt klagt in dem jetzt vor dem OLG zu verhandelnden Berufungsverfahren auf Rückzahlung der in den Jahren 2013 und 2014 geleisteten Zahlungen, weil ASS über längere Zeit gar keine Aufkleber angebracht hätte.
- Der nächste Termin im Prozess vor dem OLG ist auf den 24. Mai angesetzt worden.