Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat Anklage gegen einen 17-Jährigen erhoben, der in Verbindung mit einem Vorfall an einem Gymnasium in Wuppertal steht. Ihm wird eine Reihe von Straftaten vorgeworfen, die zur Verletzung mehrerer Personen führten. Über den Fortgang des Verfahrens entscheidet nun die Jugendkammer des zuständigen Gerichts.
Hintergrund des Vorfalls
Der Vorfall ereignete sich vor etwa zwei Monaten, als mehrere Schüler an dem Gymnasium durch Messerstiche verletzt wurden. Der mutmaßliche Täter, ebenfalls ein Schüler an der Schule, soll plötzlich auf seine Mitschüler losgegangen sein. Der Vorfall führte zu einem Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften.
Weitere Entwicklungen
Der Beschuldigte wurde nach dem Vorfall in Untersuchungshaft genommen, während weitere Ermittlungen durchgeführt wurden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben psychiatrische Gutachten zum Zustand des Angeklagten in Auftrag gegeben, um den Fall weiter zu klären.
Verteidigung des Angeklagten
Die Verteidigung des Angeklagten hat betont, dass ihr Mandant nach einem psychiatrischen Gutachten als gesund eingestuft wurde und daher keine weitere Untersuchungshaft erforderlich sei. Sie haben eine Haftbeschwerde eingereicht, um eine ambulante psychiatrische Therapie für den Angeklagten zu erwirken.
Staatsanwaltschaftliche Position
Die Staatsanwaltschaft hat klargestellt, dass der Vorfall als Einzeltat behandelt wird und der Begriff „Amok“ keine rechtliche Relevanz hat. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die spezifischen Handlungen des Angeklagten und die rechtlichen Konsequenzen.