In der Nacht vom 11. auf den 12. Juni wurde eine 48-jährige Frau am Bahnhof Wuppertal-Vohwinkel von Bundespolizisten aufgrund eines Haftbefehls festgenommen. Die deutsche Staatsbürgerin war wiederholt ohne Fahrkarte Zug gefahren und wurde deshalb zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Festnahme aufgrund zweier Haftbefehle
Bei einer Routineüberprüfung stellten die Beamten fest, dass die Frau mit zwei Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Wuppertal gesucht wurde. Das Amtsgericht Mettmann hatte sie wegen mehrfachen Erschleichens von Leistungen verurteilt. Die erste Verurteilung sah eine Geldstrafe von 3200 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen vor. In einem weiteren Urteil wurde sie zu einer Geldstrafe von 5600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen verurteilt.
Überführung in Justizvollzugsanstalt
Da die 48-Jährige den Gesamtbetrag von 8800 Euro nicht begleichen konnte, wurde sie von den Beamten in eine Justizvollzugsanstalt überführt.