Im Wuppertaler Strafprozess gegen drei Männer, die die Familie von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher erpressen wollten, hat ein Zeuge ausgesagt, dass ihm private Daten der Familie zum Kauf angeboten wurden. Die Forderung für die Festplatte mit Bildern und Videos betrug eine halbe Million Euro.
Festplatte mit brisantem Material angeboten
Der 42-jährige Zeuge, ein ehemaliger Türsteher, sagte vor dem Amtsgericht Wuppertal aus, ihm sei die Festplatte mit privaten Aufnahmen von Michael Schumacher von einem der Angeklagten angeboten worden. Zusätzlich seien ihm einzelne Fotos gezeigt worden. Die Details der Aufnahmen wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen.
Der Zeuge erklärte, das Angebot habe ihn überrascht, doch er habe es abgelehnt und nicht ernst genommen. Warum er angesprochen wurde, konnte er nur vermuten: „Vielleicht, weil ich mal in Haft war, vielleicht, weil ich Russisch spreche.“ Der Hauptangeklagte habe möglicherweise angenommen, dass er aufgrund seiner Herkunft aus Kasachstan Kontakte nach Osteuropa habe.
Der Zeuge war zuvor zweimal ohne Entschuldigung nicht zu den Gerichtsterminen erschienen und wurde von der Polizei vorgeführt. Auf Nachfrage erklärte er sein Fernbleiben: „Ich saß in Haft.“
Nach der Aussage des Zeugen wies der Verteidiger des Hauptangeklagten die Vorwürfe entschieden zurück. Sein Mandant habe dem Zeugen weder Fotos gezeigt noch die Festplatte angeboten.
Zeugenaussagen zu Vorfällen in der Schweiz
Ein weiterer Zeuge berichtete von einem Vorfall, bei dem er den angeklagten ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter der Schumacher-Familie in die Schweiz begleitet habe. Der Angeklagte war zuvor von seiner Position abgezogen worden und musste sein Dienstzimmer räumen. Der Zeuge schilderte, dass die persönlichen Gegenstände des Angeklagten teilweise bereits vorgepackt gewesen seien und unter der Kontrolle eines anderen Mitarbeiters der Familie Schumacher ins Auto verladen wurden.
Diese Aussage stimmte mit den Angaben des Angeklagten überein, der bislang die Vorwürfe bestreitet.
Ein dritter Zeuge, ein weiterer ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Schumacher-Familie, erklärte, dass ihm nach mehreren Jahren im Dienst gekündigt worden sei. Ihm sei schweres Fehlverhalten vorgeworfen worden, ohne dass die Familie den Vorwurf konkretisiert habe.
Forderung: 15 Millionen Euro
Laut Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten die Familie Schumacher mit der Veröffentlichung privater Bilder und Videos erpresst haben. Insgesamt sollen 900 Fotos, fast 600 Videos sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt worden sein. Für die Unterlassung der Veröffentlichung forderten die Angeklagten 15 Millionen Euro. Bei einer Weigerung drohten sie, das Material im Darknet zu verbreiten.
Im Verfahren sind drei Männer im Alter von 30 bis 53 Jahren angeklagt. Zwei von ihnen haben ein Geständnis abgelegt. Der dritte Angeklagte, der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter der Schumacher-Familie, bestreitet die Vorwürfe.
Fortsetzung des Verfahrens
Der Prozess wird am 22. Januar 2025 fortgesetzt. Dabei soll unter anderem die Managerin der Familie Schumacher, Sabine Kehm, erneut als Zeugin gehört werden. Nach aktueller Planung könnte an diesem Tag auch das Urteil verkündet werden.
Michael Schumacher, siebenmaliger Formel-1-Weltmeister, zog sich 2013 bei einem Skiunfall eine schwere Kopfverletzung zu. Seitdem wird er von seiner Familie und einem engen Kreis von Vertrauten von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Die Familie schützt seine Privatsphäre kompromisslos, was diesem Fall besondere Brisanz verleiht.