+++ Jeder Fünfte ist in NRW geimpft +++ ab heute keine Impfpriorisierung mehr +++
In den vergangenen Monaten wurden die Impfungen gegen das Coronavirus in Nordrhein-Westfalen wegen des knappen Impfstoffs priorisiert durchgeführt. Ab dem 7. Juni 2021 ist die Impfpriorisierung in Nordrhein-Westfalen aufgehoben. Damit kann nun jede Alters- und Berufsklasse Impftermine vereinbaren, zumindest in der Theorie. Denn noch immer steht zu wenig Impfstoff zur Verfügung.
Genügend Impfstoff soll erst im Sommer bereitstehen
Erst im Laufe das Sommers steht genügend Impfstoff für alle bereit. Das bestätigt das Land NRW: „Auch, wenn ab 7. Juni die Impfpriorisierung aufgehoben wird, bedeutet das nicht, dass jede/r Impfwillige sofort einen Impftermin erhalten kann.“
Die Wichtigsten Fragen, beantwortet vom Land NRW
Bekomme ich jetzt einen Termin in meinem lokalen Impfzentrum?
In den Impfzentren muss der vom Bund zur Verfügung gestellte Impfstoff mindestens bis Mitte Juni komplett für Zweitimpfungen genutzt werden. Daher werden zunächst noch keine neuen Terminfenster in den Buchungsportalen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt. Sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, werden neue Termine in den Impfzentren buchbar sein. Darüber wird das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen frühzeitig informieren. Diese Information wird auch hier veröffentlicht.
In welcher Reihenfolge werden in den Arztpraxen Patienten geimpft?
Auch bei einer Impfanfrage an die Arztpraxen benötigt es etwas Geduld, da die niedergelassene Ärzteschaft abhängig von dem vom Bund beschafften Impfstoff ist und nicht alle Patientinnen und Patienten auf einmal geimpft werden können. Die Impfungen der niedergelassenen Ärzteschaft erfolgen in deren eigener Verantwortung. Es bleibt auch weiter den jeweiligen Arztpraxen überlassen, in welcher Reihenfolge und an welche Patienten Impftermine auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Impfdosen vergeben werden.
Welcher Impfstoff steht in den Arztpraxen zur Verfügung?
Die nordrhein-westfälischen Arztpraxen (ab 7. Juni auch privatärztliche Praxen) werden vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen versorgt. Zuständig für die Verteilung ist der Bund. Die Praxen können grundsätzlich – je nach Verfügbarkeit – Impfdosen von BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson bestellen. Ab dem 7. Juni werden auch die Kinder- und Jugendärzte in die Impforganisation einbezogen. Sie können ab diesem Zeitpunkt ebenfalls Impfdosen für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren bestellen. Dafür steht der Impfstoff der Firma BioNTech zur Verfügung, der in der letzten Woche von der Europäischen Kommission auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde für diese Altersgruppe zugelassen wurde.
Was ist mit Betriebsärzten?
Betriebsärzte werden ab dem 7. Juni zusätzlich in die Impforganisation mit einbezogen. Sie werden ebenfalls vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen beliefert. Zuständig für die Verteilung ist demnach der Bund. Auch Betriebsärzte impfen grundsätzlich in eigener Verantwortung.
Welche Möglichkeiten gibt es für Betriebsärzte in kleineren oder mittleren Unternehmen?
Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht es den Betriebsärzten, ihr Impfstoffkontingent an ein Impfzentrum nach Wahl liefern zu lassen. In Absprache zwischen Betriebsarzt und Impfzentrum können im Vorfeld Termine oder Zeitfenster für die Impfung der jeweiligen Betriebsangehörigen vereinbart werden, die dann aus dem Impfstoffkontingent des Betriebsarztes im Impfzentrum geimpft werden. So wird den Betriebsärzten ermöglicht, trotz fehlender räumlicher und personeller Ressourcen die Impfungen für „ihre“ Betriebe ohne großen Aufwand sicherzustellen.