Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ihren Prozess für eine bessere Luftreinhaltung in Stuttgart gewonnen. Das Verwaltungsgericht befand, die Luftverschmutzung müsse notfalls auch mit Diesel-Fahrverboten bekämpft werden. Stuttgart ist aufgrund seiner Tallage – vergleichbar mit der Wuppertals – besonders von Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide betroffen.
„Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, wird Richter Wolfgang Kern bei Spiegel online zitiert. Die Richter machten, so das Internetportal weiter, außerdem deutlich, dass die Fahrverbote nicht nur an Tagen mit überhöhten Schadstoffwerten gelten dürfen: Um die Luftqualität tatsächlich zu verbessern, müssten viele Dieselautos durchgängig ausgesperrt bleiben.
Während am Neckartor in Stuttgart die Stickoxid-Belastung im Jahresmittel bei 82 Mikrogramm pro Kubikmeter (μg/m³) Luft einen Höchstwert in Deutschland darstellt, lag sie 2016 an der Messstelle Gathe in Wuppertal-Elberfeld bei 49 μg/m³. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 μg/m³.
Fotomontage: Wuppertal total (Fotos: Wikipedia)