Das Bundesverfassungsgericht hat soeben die Entscheidung im Streit um die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer verkündet. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien "völlig überholt" und führten zu "gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer, entschieden die Verfassungsrichter. Demnach muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neuregelung schaffen – sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, dürften die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden. Da dem Gericht nur Fälle aus den westlichen Bundesländern vorlagen, bezieht sich das Urteil formaljuristisch auch nur auf sie. In den neuen Bundesländern ist die Situation aber vergleichbar.
Für die Stadt Wuppertal ist die Grundsteuer die zweitgrößte Einnahmequelle. Rund 76 Millionen Euro betragen die Einnahmen aus dieser Steuer jährlich. Betroffen von dem Urteil sind aber auch alle Bürgerinnen und Bürger. Die bezahlen die Grundsteuer entweder als Eigentümer oder als Mieter – über die Nebenkosten. "Wir können auf keinen Fall auf das Geld verzichten", heißt es von der Stadt.