Eine am gestrigen Freitag (11. Dezember) veröffentlichte neue „Allgemeinverfügung“ regelt die Corona-Schutzauflagen für die Stadt Wuppertal neu. Sie ist am heutigen Samstag (12. Dezember) um 0 Uhr in Kraft getreten.
Die wichtigsten Auflagen in Kürze:
Maskenpflicht: In den Fußgängerzonen der Innenstädte Barmen und Elberfeld gekennzeichneten Bereichs, auf den Straßen Wall und Neumarkt sowie im Radius von 50 Metern um Einzelhandelsgeschäfte im gesamten Stadtgebiet ist zwischen 7 und 20 Uhr eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Abweichend davon gilt die Pflicht an Schultagen in der Zeit von 7 bis 18 Uhr in einem Umkreis von 150 Metern um Schulen und auf den Wegstrecken vom Haltepunkt des Schülerverkehrs zu den Schulen. Auch im Unterricht an Grundschulen und bei der Wahrnehmung von Angeboten an offenen Ganztagsschulen ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen maximal zwei Personen aus zwei Hausständen oder der eigene Hausstand plus eine weitere Person zusammentreffen. Zusammenkünfte innerhalb der eigenen Wohnung dürfen mit einem weiteren Hausstand, dann jedoch mit maximal fünf Teilnehmenden, stattfinden. Im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember dürfen diese Zusammenkünfte im engsten Familien- oder Freundeskreis mit maximal zehn Teilnehmenden stattfinden.
Freizeit: Spielplätze dürfen im gesamten Stadtgebiet nur noch bis maximal 16.30 Uhr genutzt werden. Der Alkoholkonsum ist im öffentlichen Raum untersagt.
- Die komplette Verfügung im Wortlaut findet ihr hier.