Für Unternehmen auch in Wuppertal soll es künftig schwieriger werden, ihre Mitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsvertrag abzuspeisen. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit Blick auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Danach haben in Wuppertal rund 16.200 Menschen eine befristete Stelle – das sind zehn Prozent aller Beschäftigten in der Stadt. Im Lebensmittel- und Gastgewerbe sind die „Jobs mit Verfallsdatum“ nach Beobachtung der Gewerkschaft besonders verbreitet.
„Durch Corona zeigt sich, wie prekär befristete Stellen sind. Denn wessen Arbeitsvertrag ohnehin ausläuft, der kann sich in der Krise keine großen Hoffnungen auf Verlängerung machen. Das trifft gerade Berufseinsteiger“, sagt Zayde Torun, Geschäftsführerin der NGG Düsseldorf-Wuppertal. Die Bundesregierung müsse ihrem Versprechen endlich Taten folgen lassen und den „Wildwuchs“ bei Befristungen beenden. Sie erinnert daran, dass Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben, Befristungen ohne konkreten Sachgrund – wie etwa eine Elternzeitvertretung – einzudämmen.
„Oft muss sogar der Wunsch nach eigenen Kindern verschoben werden.“
(Zayde Torun. NGG Düsseldorf-Wuppertal)
„Befristungen dürfen nicht als Dauer-Probezeit missbraucht werden. Denn gerade junge Leute haben so kaum Chancen, eine Wohnung zu finden oder einen Kredit zu bekommen. Oft muss dann sogar der Wunsch nach eigenen Kindern verschoben werden“, kritisiert Torun. Nach einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren im vergangenen Jahr bundesweit 37 Prozent aller Neueinstellungen befristet. Im Lebensmittel- und Gastgewerbe hatte fast jeder zweite neue Arbeitsvertrag ein Ablaufdatum.
Grundlose Befristungen verdreifacht
Sorge bereitet Torun die Zunahme bei den sogenannten sachgrundlosen Befristungen. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat sich ihre Zahl zwischen 2001 und 2018 verdreifacht. „Genau hier muss die Bundesregierung ansetzen. Es kann nicht sein, dass sich selbst Fachkräfte von Job zu Job hangeln müssen – während der Chef Gesetzeslücken ausnutzen und eine verdiente Dauer-Stelle verweigern kann“, so Torun. Laut IAB-Studie gaben Hoteliers und Gastronomen bei zwei Dritteln aller Befristungen keinen Sachgrund an.
NGG-Forderung: Vollständiges Verbot der sachgrundlosen Befristung
Bislang ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahre lang möglich. In diesem Zeitraum kann ein befristeter Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängert werden. Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen Befristungen in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten künftig auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzt werden. Gewerkschafterin Zayde Torun geht das nicht weit genug: „Die Betriebsgröße darf hier keine Rolle spielen. Denn sonst hätte ein Großteil der Betroffenen vom neuen Gesetz nichts. Nötig ist ein vollständiges Verbot der sachgrundlosen Befristung.“