Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Doch das Bochumer Landgericht sieht das Geschäft zwischen der Stadt Wuppertal und dem Bochumer Sponsoring-Unternehmen „ASS“ als gesetz- und sittenwidrig an. Mit der Folge, dass die Stadt keinen Anspruch auf die geforderte Rückzahlung von Rechnungsbeträgen aus zwei Jahren, die „ASS“ erhalten hatte, weil in dieser Zeit nicht die vereinbarten Wuppertal-Werbeaufkleber angebracht worden sind. Das berichtet die Wuppertaler Rundschau.
Unzulässiger Rabatt
Das Gericht sieht in den Zahlungen einen unzulässigen Rabatt auf die bundesweit einheitlich festgelegten Gebühren für die Anmeldung von Kraftfahrzeugen. Die mit „ASS“ vereinbarte Werbeaktion, so das Gericht, das sich auf entsprechende Zeugenaussagen stützt, diente der Verschleierung dieser verbotenen Rabattierung. Die Bochumer Firma hatte sich verpflichtet, ihre Fahrzeuge in Wuppertal anzumelden.
Die Stadt will die Gesetz- und Sittenwidrigkeit des Geschäfts jetzt von Juristen erneut prüfen lassen. Das Thema wird auch in der Stadtratssitzung am Montag (9. Juli) behandelt.