UPDATE:
In der Ratssitzung stimmten fast alle Ratsmitglieder für die Abwassersatzung. Lediglich drei Gegenstimmen gab es für den Plan von Kämmerer Johannes Slawig. Der sieht der vom Steuerzahlerbund befürchteten Klagewelle gelassen entgegen. Viele Widersprüche sei die Verwaltung gewohnt, damit könne sie umgehen, zeigte sich Slawig gelassen und wird in der Westdeutschen Zeitung siegesgewiss so zitiert: „Aufgrund der vom OVG geschaffenen, geltenden Rechtslage sind diese Verfahren letztlich in den wesentlichen Punkten aber immer zu Gunsten der Stadt entschieden worden.“
Eine Welle von Widersprüchen gegen die Abwassergebührenbescheide 2022 steht der Stadt Wuppertal ins Haus. Der Rat entscheidet in seiner Sitzung am heutigen Dienstag (21. Dezember) über die Abwassergebühren und damit über einen Zinssatz entscheiden, den das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits vor drei Jahren als zu hoch eingestuft hat. Der Bund der Steuerzahler NRW hat sich mit einem Appell an den Wuppertaler Oberbürgermeister gewandt.
Es geht dabei um eine Verzinsung des Anlagekapitals mit 5,742 Prozent, die in die Abwassergebühren eingeht. Dieser Zinssatz enthält einen Sicherheitszuschlag von 0,5 Prozent und ist, so Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW, „überhöht“. Er weist darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits vor drei Jahren entschieden hat, dass ein Sicherheitszuschlag in dieser Höhe bei der kalkulatorischen Verzinsung des städtischen Anlagevermögens in Anbetracht der Kreditzinsentwicklung der letzten Jahre nicht mehr als sachgerecht angesehen wird (Az. 5 K 12028/17).
Appell an OB Schneidewind
„Die Stadt Wuppertal läuft sehenden Auges zahlreichen Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Abwassergebührenbescheide für das Jahr 2022 entgegen“, fürchtet Steinheuer. In einem Brief appelliert er an Oberbürgermeister Schneidewind, mit dem Ratsbeschluss öffentlich zuzusagen, dass es für das Jahr 2022 keiner Widerspruchsverfahren bedarf, weil die Stadt Wuppertal eine zugunsten der Gebührenzahler geänderte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts aus dem dort anhängigen Verfahren zur kalkulatorischen Verzinsung auch ohne Widerspruch gegen die Gebührenbescheide rückwirkend für das Jahr 2022 berücksichtigen wird.
Sein Appell hat folgenden Hintergrund: Der Bund der Steuerzahler NRW unterstützt derzeit ein Musterverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, in dem es um die kalkulatorische Verzinsung bei den Abwassergebühren und die dort angewandten Zinssätze geht (Az. 9 A 1019/20). Im Laufe des Jahres 2022 ist mit einem Urteil zu rechnen, das nach Einschätzung des Steuerzahlerbundes die bisherigen Zinssätze als überhöht einstufen wird. In der Folge müssen die Kommunen ihre Abwassergebühren neu kalkulieren. Davon profitieren in Zukunft alle Abwassergebührenzahler. Wer jedoch gegen seinen aktuellen Abwassergebührenbescheid Widerspruch einlegt, hat bei positivem Urteil sofort einen Vorteil. „Die Stadt Wuppertal sollte schon jetzt erklären, dass sie das Urteil rückwirkend berücksichtigen wird“, fordert Steinheuer. „Dann können sich die Bürger den Widerspruch sparen. Für die Stadt bedeutet das deutlich weniger Bürokratie.“