Absolutes Masken Chaos. Die Notbremse definiert bundesweit die Gesetzeslage zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hier gilt, dass in Landkreisen mit einer Inzidenz von 100 oder mehr das Tragen einer FFP2-Maske, oder vergleichbar, notwendig ist. Dies ist gültig für den Nah- und Fernverkehr. Eine einfache OP-Maske ist nicht ausreichen! In Gebieten, welche eine Inzidenz von unter 100 zeigen, reicht jedoch eine einfache OP-Maske aus.
Die Deutsche Bahn selbst macht es sich einfach: Seitens der Bahn werden keine eigenen Vorschriften definiert, sondern lediglich das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen und auf die geltende Gesetzeslage verwiesen. Konkret bedeutet das:
Ob eine FFP2-Maske getragen werden muss, hängt davon ab, durch welchen Landkreis die Bahn oder der ICE gerade fährt. Liegt der entsprechende Landkreis bei einer 7-Tages-Inzidenz von mindestens 100, muss eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) getragen werden. Liegt die Inzidenz bei unter 100, so reicht eine einfache OP-Maske aus. Eine Stoffmaske ist schlichtweg nicht mehr erlaubt.
Anordnung der Bahn: Kontrolleure selbst dürfen OP-Maske tragen!
Damit die Verwirrung und das Unverständnis anhält, geht das Ganze noch einen Schritt weiter. Denn die Kontrolleure selbst dürfen sich bei der Arbeit aussuchen, welche Masken sie tragen. „Eine einfache OP-Maske ist ausreichend“, bestätigt uns ein Wuppertaler Kontrolleur, der anonym bleiben möchte. Dies sei eine offizielle Anordnung der Bahn.