Das Wuppertaler Weltunternehmen Vorwerk & Co. hat den „Thermomix-Prozess“ gewonnen. Eine Kundin hatte den Hersteller der Multifunktions-Küchenmaschine auf Rückzahlung des Kaufpreises von über 1.000 Euro für das von ihr erworbene Thermomix-Modell TM5 verklagt, weil kurz nach ihrem Kauf das Nachfolgemodell TM6 auf den Markt gekommen war.
Vorwerk hatte das neue Modell vorab nicht angekündigt. Und das musste das Unternehmen auch nicht, wie das Landgericht Wuppertal am Donnerstag (9. Januar) feststellte. Denn der Hersteller hätte ein berechtigtes Interesse gehabt, die Geräte der Vorgängergeneration vor dem Modellwechsel noch abzuverkaufen.
Vorwerk hatte im Frühjahr 2019 das neue Thermomix-Modell eingeführt, das sich vom Vorgängermodell durch mehrere zusätzliche Funktionen wie Sous-Vide-Garen, Fermentieren und die Möglichkeit zum Braten unterscheidet. Auch wenn Vorwerk in den sozialen Netzwerken einiges einstecken musste: Rechtlich haben sich die Wuppertaler korrekt verhalten.