Wuppertal hat es wieder einmal ins „Schwarzbuch“ des Bundes der Steuerzahler (BdSt) geschafft. Der veröffentlicht jährlich die skurrilsten, unsinnigsten und fehlgeschlagene Projekte, bei denen mit Steuergeld allzu sorglos umgegangen worden ist.
Wuppertal ist in der neuesten Ausgabe des „Schwarzbuches“ mit dem Parkhaus Kasinogarten vertreten. Das hatte 2017 wegen Sanierung schließen müssen. Die Arbeiten dauerten rund vier Jahre und waren erst im Sommer 2021 abgeschlossen. Dafür war das Parkhaus dann auf dem neuesten Stand. Die Kosten der Sanierung beliefen sich auf rund 4,1 Mio. Euro.
Anschließend stand das Parkhaus aber weiterhin leer. Erst mehr als ein Jahr nach der Fertigstellung schrieb die Stadt einen Pachtvertrag aus. Insgesamt vergingen fast zwei Jahre von der Fertigstellung der Sanierung bis zur Wiedereröffnung des Parkhauses.
Konzept fehlte bei Vertragsunterzeichnung
Aus Sicht des BdSt NRW hätte die Stadt bereits während der Sanierung einen Betreiber suchen müssen und ein Konzept für das sogenannte Quartiersparken erstellen können. Denn im Vertrag hat sich die Stadt die Option für das Quartiersparken offengehalten. In enger Abstimmung mit der Bezirksvertretung wollte die Stadt dafür ein Konzept erarbeiten, das es zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung aber immer noch nicht gab. Die konkrete Ausgestaltung sei auch noch durch Politik, Verwaltung und Betreiber abzustimmen.
Vereinbart wurde ein Preis in Höhe von 95,20 Euro brutto pro Fahrzeug und Monat, den die Stadt für einen Quartiersparkplatz bezahlen muss. Sind alle belegt, müsste die Stadt 114.240 Euro im Jahr zahlen. Der Betreiber bezahlt hingegen eine Umsatzpacht, und damit ist diese Variante für die Stadt eine Wirtschaftlichkeitsrechnung mit Fragezeichen. Es bleibt abzuwarten, ob sie mit diesem Parkhaus-Deal rote oder schwarze Zahlen schreibt. Die vertraglichen Regelungen unterliegen „der Nichtöffentlichkeit“.
Der Stadtrat war offensichtlich weder über alle Modalitäten informiert noch hat er ihnen zugestimmt, denn das Presseamt teilte mit: „Das Verfahren zum Vertragsabschluss ist laufendes Geschäft der Verwaltung, eine Beteiligung des Rates daher nicht erforderlich.“ Da fragt der BdSt: „Etwa aus Sorge, dass dieser nicht zugestimmt hätte?“
Auch die „Goldenen Bänke“ in der Elberfelder Fußgängerzone wurden vom Steuerzahlerbund moniert.
- Das „Schwarzbuch“ des BdSt könnt ihr hier bestellen.