Die Evangelische Kirche im Rheinland macht einen wichtigen Schritt zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt innerhalb ihrer Institutionen. Die Kirchenkreise sind nun mit allen erforderlichen Unterlagen ausgestattet, um ein systematisches Aktenscreening durchzuführen. Diese Maßnahme soll eine transparente und vergleichbare Aufarbeitung gewährleisten.
Nach der ersten Aktensichtung der öffentlich-rechtlich Beschäftigten auf landeskirchlicher Ebene werden nun auch die Akten von privatrechtlich Angestellten überprüft. Die Personalverantwortung für diese liegt in den einzelnen Kirchenkreisen. Ziel des Screenings ist, alle Fälle sexualisierter Gewalt gründlich zu bearbeiten, um den Betroffenen gerecht zu werden und Standards für künftige Aufarbeitungsprozesse zu bieten.
Einem Wunsch aus den Kirchenkreisen, möglichst schnell vor Ort mit dem Aktenscreening zu beginnen, wurde nachgekommen: Noch vor Abschluss der Pilotphase im Kirchenkreis Wuppertal wurden die Unterlagen zur Verfügung gestellt. Eine erste Evaluation nach Sichtung einer signifikanten Anzahl von Akten zeigte, dass die Verfahrensanleitung eine wertvolle Hilfe für die Kirchenkreise bei der standardisierten Aktendurchsicht darstellt. Diese orientiert sich an den Formalien der ForuM-Studie, die im Rahmen des Aktenscreenings entwickelt wurde. Dabei wird ein weit gefasster Begriff von sexualisierter Gewalt zugrunde gelegt, der auch sexuelle Übergriffe und grenzverletzendes Verhalten umfasst. Die Verfahrensanleitung erklärt diese Begriffe und liefert konkrete Beispiele.
Im Pilotverfahren in Wuppertal, das ein multiprofessionelles Team aus sieben Screeningkräften durchführte, erwies sich die Unterstützung durch eine Begleitperson des Kirchenkreises als hilfreich. Zur Dokumentation und zum Austausch relevanter Informationen wurde ein datenschutzkonformer Zugang zum EKiR-Portal eingerichtet. Angesichts der vielen Parameter wie Vorkenntnisse der Aktenkundigen, Kapazitäten der Fachkräfte und Struktur der Aktenbestände, können keine konkreten Vorhersagen zu Zeitrahmen und Fachkräften für die weiteren Kirchenkreise gemacht werden.
Personalakten, die keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt enthalten, werden weiterhin in den Archiven der Kirchenkreise aufbewahrt, Akten mit Auffälligkeiten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die eine detaillierte Überprüfung vornimmt. Die erstellten Vermerke werden anschließend an die Kirchenkreise übermittelt, damit die Aufarbeitung fortgesetzt werden kann. Die Entwicklung dieses standardisierten Prozesses sieht auch eine nachhaltige, sensible Partizipation von Betroffenen vor, um den institutionellen Aufarbeitungsprozess weiter zu verbessern.
Die Evangelische Kirche im Rheinland setzt damit ein klares Zeichen für eine transparente und verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit der Thematik der sexualisierten Gewalt und für den Schutz und die Unterstützung von Betroffenen.
Aktenscreening schafft Basis für Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kirchenkreisen
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