Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat angekündigt, das Förderdarlehen für den preisgebundenen Wohnungsbau aus dem Jahr 2021 nachträglich um bis zu 20 Prozent anzuheben. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau leidet unter aktuellen Problemen, wie zum Beispiel der erschwerten Materialbeschaffung, dem Handwerkermangel und unter steigenden Preise und Zinsen. Mit der Anhebung des Förderdarlehens sollen Baukostensteigerungen nun abgefangen und so drohende Baustopps vermieden werden.
Konkret können Investoren ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von bis zu 20 Prozent beantragen. Damit kann das ursprüngliche Gesamtdarlehen für Neubauprojekte aufgestockt werden, der Tilgungsnachlass wird daran angepasst.
Voraussetzung dafür ist, dass im Jahr 2021 bereits eine Förderzusage aus der öffentlichen Wohnraumförderung erteilt wurde. Das Vorhaben darf demnach noch nicht abgeschlossen, sprich noch nicht bezugsfertig, sein.
Bei den geförderten Modernisierungsmaßnahmen wird der Höchstbetrag der jeweiligen Darlehen auf das Niveau des Förderjahres 2022 angehoben. Er beträgt somit für Förderzusagen aus dem Jahr 2021 maximal 150.000,- Euro pro Wohneinheit.
Die Anträge können ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
Für die Schaffung von 7.319 preisgebundenen Wohneinheiten in Nordrhein-Westfalen wurden 2021 insgesamt rund 957,1 Millionen Euro aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes bewilligt.