Am 11. Oktober wird auch in Wuppertal die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft treten, nach welcher nur noch eingeschränkt Anspruch auf kostenfreie Antigenschnelltests besteht.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein dürfen sich dann weiterhin mindestens einmal die Woche die folgenden Personen in den von der Kommune zugelassenen Teststellen oder Arztpraxen kostenlos testen lassen:
– Kinder bis zwölf sowie Jugendliche bis 18 Jahre (bis 31. Dezember 2021)
– Schwangere im ersten Trimester
– Menschen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen
– Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befinden und die Testung zur Beendigung dieser erforderlich ist
In diesen Fällen ist es Vertragsärzten auch nach dem 11.10. möglich, den Abstrich im Rahmen eines Antigentests und die Sachkostenpauschale abzurechnen, bestätigt die Kassenärztliche Vereinigung.
Alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die sich auf Corona testen lassen wollen, müssen ab dem 11. Oktober die Kosten für die Testungen selber tragen. Doch wie hoch werden diese Kosten sein? Pressesprecherin Ulrike Kusak bestätigt, die Stadt Wuppertal mache diesbezüglich keine Vorgaben: „Die Anbieter können den Preis selber bestimmen“.
Voraussichtlich werden die Ausgaben für die Wuppertalerinnen und Wuppertaler zwischen 12,- und 20,- Euro pro Antigenschnelltest betragen. Laut NRW-Gesundheitsministerium gibt es für die Schnelltests keine bundeseinheitlichen Preisvorgaben, allerdings seien die Schnelltestzentren dazu verpflichtet, den Preis, den sie für die Tests verlangten, eindeutig und klar zu kommunizieren.