Sollen Corona-Geimpfte in den Genuss von Lockerungen kommen oder nicht? Das Thema wird bundesweit stark diskutiert und eine Entscheidung wird laut Jens Spahn spätestens am 28. Mai getroffen. Zu spät, finden einige Bundesländer und ändern die Corona-Verordnung in Eigenregie.
Hier ein Überblick:
In Hessen dürfen Corona-Geimpfte 14 Tage nach der letzten Impfung vollständig auf ein negatives Testergebnis verzichten und gelten wie kürzlich negativ getestete Personen. So dürfen sie ohne Einschränkungen Einkaufen. Dasselbe gilt für Bayern und Rheinland-Pfalz. Dort gilt außerdem bis zum 10. Mai, dass auf eine Quarantänepflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet verzichtet werden kann.
In Mecklemburg-Vorpommern entfällt ab Samstag auch die Testpflicht für vollständig Geimpfte. In Niedersachen und Sachsen-Anhalt gilt dies bereits seit einigen Tagen.
Brandenburg und Baden-Württemberg verzichtet außerdem auf die Quarantänepflicht, sofern ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Dabei geht Baden-Württemberg noch einen Schritt weiter, sodass auch keine Quarantäne ansteht, wenn Kontakt zu Infizierten Personen bestanden hat.
In Berlin ist der Corona-Test zum Einkaufen für Geimpfte und Personen, die in den vergangenen sechs Monaten erkrankt waren, hinfällig.
Das Saarland, Sachsen, Thüringen, Bremen und Schleswig-Holstein möchten in den kommenden Tagen ihre Regeln ebenfalls anpassen.
Gegen einen Alleingang und die Anpassung der geltenden Corona-Einschränkungen stellen sich zur Zeit Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Armin Laschet sprach sich noch einmal deutlich dagegen aus sich gegen den Bund zu stellen und für sein Bundesland andere Regeln zu entscheiden. Damit werden auch in Wuppertal in der
nächsten Zeit keine Lockerungen in Sicht sein.