Positves Signal für Klein- und Kleinstunternehmen und mittelständische Betriebe: Ab sofort können jetzt alle kleinen und mittleren Unternehmen sowie sogenannte Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und landwirtschaftliche Betriebe auch für die nicht-leitungsgebundenen Energieträger einen Zuschuss im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen – zusätzlich zu der Dezember-Soforthilfe von 2022.
Zu diesen gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Den Zuschuss erhalten die Betroffenen dann, wenn sich die Preise für Beschaffungen im Jahr 2022 verglichen mit den Kosten aus dem Vorjahr mehr als verdoppelt haben. Das Ziel der Hilfen ist es, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich zu verhindern.
Damit soll nun eine Lücke für all jene Unternehmen geschlossen werden, die nicht auf die erste Härtefallhilfe für Strom, Gas und Wärme zurückgreifen konnten. Bereits seit dem 21. März dieses Jahres können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Zuschüsse in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 beantragen.
Auch für die Programmerweiterung übernimmt die NRW.BANK als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung in einem digitalen Antragsverfahren.
Weitere Informationen zur Beantwortung der wichtigsten Fragen gibt auf der folgenden Website:
https://www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-kmu-energie
Das Antragsportal der NRW-Bank findet sich hier.
Energiekrise: Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen
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