Für eine Reihe von Baumaßnahmen hat die Stadt jetzt eine frühzeitige Bürgerbeteiligung angekündigt. Es geht um Bauvorhaben in Ronsdorf, Cronenberg, Elberfeld und Vohwinkel.
Lohsiepen
Auf der momentan unbebauten Fläche, wo ursprünglich ein Kindergarten geplant war, soll nun angesichts des großen Bedarfs an Einfamilienhäusern in Ronsdorf der derzeit prägende Siedlungscharakter der umgebenden Bebauung in seiner jetzigen Struktur und Geschossigkeit im Plangebiet maßvoll fortgeschrieben werden. Auf dem Grundstück sollen nördlich der vorhandenen Reihenhausbebauung der Lohsiepenstraße sechs zweigeschossige Reihenhäuser in zwei Dreierhausgruppen jeweils mit Satteldach gebaut werden. Die Garagen sollen aus Lärmschutzgründen an der Grenze zum östlich gelegenen Gewerbebetrieb angeordnet werden und eine Dachbegrünung erhalten. Der vorhandene Baumbewuchs soll teilweise erhalten werden.
Oberheidter Straße/Häuschen
Hier ist die Entwicklung eines Wohngebietes auf einer nicht mehr gewerblich genutzten Fläche geplant. Das städtebauliche Konzept sieht Grundstücke für die Bebauung mit Einfamilien-, Doppel- sowie Reihenhäusern vor. Außerdem ist im Rahmen einer ausgewogenen Durchmischung auch die Errichtung von Mehrfamilienhausbebauung vorgesehen.
Boltenberg
Hier soll insbesondere der durchmischte Gebietscharakter im Bestand am Boltenberg geschützt werden. Außerdem wird das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen angepasst. Dazu wird die maximal zulässige Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude in Relation zur Grundstücksgröße festgelegt.
Bahnstraße/Tescher Treppe
Die Gewerbebrache am Standort Bahnstraße/Tescher Treppe soll vor dem Hintergrund beabsichtigter Umnutzungen der ehemaligen Maschinenfabrik an der Bahnstraße 56b in ein Kulturzentrum mit Gebets- und Schulungsräumen und der inzwischen weiter fortgeschrittenen Verknappung von Gewerbeflächen, soll für gewerbliche Nutzung auch zukünftig gesichert werden. Mit diesem Bebauungsplan soll lediglich die Art der baulichen Nutzung festgesetzt werden; die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich im Übrigen nach § 34 BauGB. Die allgemeine Zulässigkeit soll auf Gewerbebetriebe aller Art sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude beschränkt werden. Die ansonsten in einem Gewerbegebiet zulässigen Nutzungen (Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke) sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten) sollen ausgeschlossen werden, um diesen Standort für eine gewerbliche Nutzung zu sichern.
Aufgrund der aktuell beschränkten Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann derzeit keine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als Veranstaltung in den jeweiligen Plangebieten angeboten werden. Alternativ werden die Planungen mit den Erläuterungen vom 1. bis 19. März 2021 zur Einsichtnahme im Internet, am Telefon, im Bürgerbüro Ronsdorf und im Rathaus in Barmen vorgestellt.
Erläuterungen vom zuständigen Planer
Interessierte haben vorrangig die Möglichkeit sich die Planung im Internet auf der Homepage www.wuppertal.de/bebauungsplaene oder im Geodatenportal anzusehen und sich die Planung nach Terminvereinbarung am Telefon erläutern zu lassen. Für Terminabsprachen und Erläuterungen wenden sich Interessierte an den zuständigen Planer, Herr Röhrig (Tel. 0202/563-6168, [email protected] ) oder an Frau Dunkel (Tel. 0202/563-6496, [email protected]). Ebenfalls können Stellungnahmen unter [email protected] eingereicht werden.
Einsichtnahme vor Ort nur im Ausnahmefall
Im Ausnahmefall und unter Einhaltung der Hygienevorschriften können die Unterlagen im Eingangsbereich des Bürgerbüros Ronsdorf, Marktstraße 21 oder im Foyer des Rathauses in Wuppertal-Barmen, linker Eingang, Johannes-Rau-Platz 1 von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 13 Uhr und am Freitag zwischen 9 und 12 Uhr eingesehen werden.