Wuppertal kann als deutsche Blitzer-Hauptstadt bezeichnet werden. Nirgendwo sonst konzentrieren sich die Blitzer-Anlagen in derartiger Präsenz. Etwa 50 feste Blitzer verteilen sich auf das rund 950 Kilometer umfassende Straßennetz, eingeschlossen sieben Tunnel und 188 Brückenanlagen. Anteil am Stadtgebiet nimmt auch die Bundesautobahn A46, mit dem stark frequentierten Sonnborner Kreuz. Die Standorte der stationären Blitzer variieren und verlangen von Autofahrern Umsicht und Aufmerksamkeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass den Wuppertalern Bußgeldbescheide ins Haus flattern, ist hoch. Dabei müssen Blitzer nicht immer hingenommen werden. Ein Einspruch kann sich lohnen. Daher ist es hilfreich, vor der Zahlung die entsprechenden Kriterien zu kennen.
Welche Blitzer-Arten gibt es?
Blitzer kennen wir als herkömmlichen Starenkasten, als Radarfalle oder Laserpistole. Um Verstöße gegen die StVO zu ahnden, kommen stationäre wie mobile Messgeräte zum Einsatz.
Die stationären Blitzer verbleiben an ihrem Standort und sind ortskundigen Wuppertalern bekannt.
Feste Blitzer befinden sich unter anderem an folgenden Standorten:
- An der Blutfinke
- Dahler Straße
- Friedrich-Engels-Allee
- Berghauser Straße
- Hainstraße
- Linderhauser Straße
- Schützenstraße
- Westkotter Straße
Wer trotzdem in die Radarfalle tappt, sieht sich meist mobilen Geräten gegenüber, die an beliebigen Orten eingesetzt werden.
Zusammengefasst kann in folgende Blitzer-Arten unterschieden werden:
- „Starenkasten“ (stationär)
- Radarfallen (stationär und mobil)
- Laser-Messgeräte
- Blitzer mit Lichtschranken
- Blitzer mit Induktionsschleifen
- Videonachfahrsysteme
Beim klassischen Starenkasten kommen Piezokristalle zum Einsatz. Diese verlaufen, in drei Strängen aus Messing eingebettet, wenige Zentimeter unter der Fahrbahn. Bei Kontakt mit den Fahrzeugreifen verformen sich die Kristalle. Die Geschwindigkeit lässt sich anhand der Abstände der Messingstränge ermitteln.
Radarfallen arbeiten mit Radarstrahlen, die von den Fahrzeugen reflektiert werden. Wird die Messgrenze überschritten, werden die ungeliebten Fotos geschossen.
Tipp: Die breite Radarstrahlung macht diese Blitzer-Typen besonders anfällig für Ungenauigkeiten und Fehler.
Laser-Messgeräte funktionieren ähnlich und können stationär wie mobil eingesetzt werden. Optisch sind die silberfarbenen Säulen mit ihren dunklen Ringen nicht zu übersehen. Eine Besonderheit stellt die Möglichkeit dar, in beide Fahrrichtung Messungen anfertigen zu können.
Auf Autobahnen werden häufig Blitzer mit Lichtschranken eingesetzt. Diese sind mit fünf Sensoren bestückt. Passiert ein Fahrzeug die Lichtschranke, werden die einzelnen Schranken unterbrochen. Die Summe der Unterbrechungen ergibt die Geschwindigkeit. Meist ist auch hier eine Kamera im Einsatz, um ein Beweisfoto anzufertigen.
Wann sind Blitzer ungültig?
Auch beim Einsatz der beschriebenen, standardisierten Messverfahren können Fehler passieren. Häufige Fehlerquellen sind unzulässige oder ungenaue Messungen und verschwommene und undeutliche Blitzerfotos. Messungen können dadurch oftmals nicht zugeordnet werden oder geben zu hohe Geschwindigkeiten an.
Tipp: Einige Blitzer-Anlagen verfügen nicht über die Speicherung der Rohmessdaten. Blitzermessungen können in diesem Fall wegen fehlender Nachvollziehbarkeit angefochten werden.
Folgende Sachbestände können einen Bußgeldbescheid wegen Blitzern ungültig machen:
- Beweisfoto ist unscharf und der Fahrer kann nicht erkannt werden
- Fehlmessungen infolge von Sonneneinstrahlung oder reflektierender Oberflächen
- Messung kann aufgrund hohen Verkehrsaufkommens keinem Einzelfahrzeug zugeordnet werden
- Blitzer ist veraltet und nutzt nicht die aktuelle Software
- Messgerät arbeitet ungenau
Neben den technischen Fehlerquellen kann das Problem auch bei einer unsachgemäßen Bedienung der Blitzer-Anlage liegen.
Gründe für eine Anfechtung können auch aus folgenden Sachverhalten abgeleitet werden:
- Fehler bei der Montage der Geräte (falscher Winkel, falscher Fahrbahnabstand, falsche Höhe)
- Fehler bei der Bedienung der Geräte (Bedienung oder Ausfüllen des Messprotokolls fehlerhaft)
- Messpersonal unqualifiziert (Beamte müssen im Gebrauch und Umgang mit Blitzern geschult sein)
- Testfotos fehlen (um den Blitzer einzustellen, müssen Testfotos angefertigt werden)
- Standortfehler (Blitzer darf nicht zu nah an den die Geschwindigkeit vorgebenden Verkehrsschildern stehen)
- Eichdatum überschritten (werden Blitzer nicht regelmäßig geeicht, steigt die Fehleranfälligkeit)
Wie viel Toleranz herrscht in der 30-er Zone?
Da keine der genannten Blitzer zu 100 Prozent genau messen, wurden Toleranzabzüge eingeführt. Diese sollen für den Ausgleich möglicher Ungenauigkeiten stehen und diese abfedern.
Wer innerhalb einer 30-er Zone geblitzt wird, erhält 3 km/h Toleranz.
Praxisbeispiel: Wer mit 58 km/h geblitzt wird, hat die zugelassene Geschwindigkeit um 25 km/h überschritten.
Hinweis: Dieser Toleranzabzug gilt für alle Geschwindigkeiten unter 100 km/h. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h und mehr werden vom Ergebnis, welches der Blitzer liefert, drei Prozent abgezogen.
Wie lange bleibt Zeit, um Einspruch gegen das Bußgeld einzulegen?
Tatsächlich gilt ein Großteil der ausgestellten Bußgeldbescheide als fehlerhaft und damit anfechtbar. Es kann sich daher lohnen, nicht sofort zu zahlen, sondern Einspruch gegen das Schreiben einzulegen. Besonders, wenn Fahrverbote drohen und Punkte in Flensburg in Aussicht stehen, sollte nicht vorschnell gezahlt und der Bescheid damit akzeptiert werden.
Bei der Anfechtung des Bußgeldbescheids müssen einige Fristen und formalen Regeln eingehalten werden. Nach der Zustellung des Bescheides bleiben zwei Wochen Zeit, um die geforderte Zahlung zu leisten oder dagegen Einspruch zu erheben. Wer nicht reagiert, dem droht ein Vollstreckungsverfahren.
Der Einspruch ist in Schriftform zu stellen. Es empfiehlt sich, den Brief per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, damit der Eingang beim Empfänger nachvollzogen werden kann. Der Einspruch verursacht, abgesehen von den Portogebühren, keine Kosten. Bei einer Ablehnung kommt es zur Gerichtsverhandlung. Dabei fallen Kosten von mindestens 50 Euro an. Hinzu kommen Aufwendungen für die Beratung beim Anwalt. Es lohnt sich, zu prüfen, ob die Aufwendungen durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden können.