Zu Beginn des Jahres 2019 wurde der Internationale Frauentag (08.03) vom Berliner Abgeordnetenhaus zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Dadurch gilt er aber nicht direkt bundesweit – in diesem Fall nur in Berlin. In anderen Bundesländern müssen die Menschen also ganz normal arbeiten. Aber wie genau entsteht ein gesetzlicher Feiertag eigentlich? Wie der Vorgang im Detail abläuft, wird im Folgenden etwas genauer erläutert.
Wer ist für die Regelung von Feiertagen zuständig?
Feiertage gelten als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ – so ist es schon in Artikel 139 der Weimarer Verfassung, in Artikel 140 des Grundgesetzes und in einigen weiteren Landesverfassungen verankert. Welcher Tag nun aber letztendlich zum Feiertag erklärt wird, liegt in den Händen der einzelnen Bundesländer, die genau das individuell bestimmen. In Summe gibt es acht Feiertage, die im gesamten Land gelten. Lediglich ein Tag wurde vom Bund selbst über den Staatsvertrag festgelegt: der Tag der deutschen Einheit am dritten Oktober. Dieser ist gemäß Einigungsvertrag auch gleichzeitig der Nationalfeiertag.
Welche Regelungen an den jeweiligen Feiertagen gelten, ist ebenfalls von Bundesland zu Bundesland verschieden und im Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz, FTG) enthalten, welches ebenfalls auf Landesebene geregelt wird. Logischerweise können Feiertage auch wieder abgeschafft werden. Ein Beispiel dafür ist zum Beispiel der 17. Juni, der an den DDR-Aufstand erinnern soll: Dieser Tag war bis 1990 ein Feiertag. Heute ist er allerdings lediglich ein Gedenktag.
Übrigens: Man kann schon einmal den Überblick über die verschiedenen Feiertage in Deutschland verlieren. Glücklicherweise gibt es entsprechende Hilfsmittel, mit denen man keinen Feiertag mehr vergisst. So kann man zum Beispiel sämtliche Feiertage und Schulferien in NRW Städten, wie Wuppertal, Köln, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Münster, Aachen im Feiertagskalender auf ru-geld.de einsehen und hat somit stets den Überblick.
Wie unterscheiden sich die einzelnen Feiertage?
Zunächst muss geklärt werden, dass es zwei Arten von Feiertagen gibt: bewegliche und nicht bewegliche Feiertage. Während die nicht beweglichen Feiertage an ein bestimmtes Datum gebunden sind, wie es zum Beispiel beim Tag der deutschen Einheit und beim Internationalen Frauentag der Fall ist, sind bewegliche Feiertage eben nicht an ein bestimmtes Datum gebunden. Dabei handelt es sich in der Regel um Feiertage der Kirche wie zum Beispiel Ostern. Aber auch im Kirchenjahr gibt es Feiertage, die jedes Jahr am gleichen Tag stattfinden – beispielsweise Weihnachten oder Allerheiligen. Bei den beweglichen Feiertagen im Kirchenjahr ist es aber nichtsdestotrotz oft so, dass sie immer im gleichen Abstand zu anderen beweglichen Feiertagen der Kirche stattfinden. Das ist zum Beispiel bei Ostern und Pfingsten der Fall.
Welche Sonderregelungen gelten an Feiertagen?
An Feiertagen herrschen einige Sonderregelungen, die die besonderen Tage von den restlichen Tagen im Jahr abheben. Es ist zum Beispiel so, dass Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden dürfen. Insofern haben die meisten Läden und Einrichtungen an diesen Tagen auch geschlossen. Ausnahmen gibt es aber selbstverständlich dennoch: In Justizvollzugsanstalten zum Beispiel ist es logischerweise gar nicht möglich, dass an den Feiertagen niemand dort arbeitet. Manchmal gelten an den Feiertagen auch gewisse Einschränkungen in Bezug auf Partys und andere Feierlichkeiten. Das ist besonders dann der Fall, wenn es sich um kirchliche Trauertage wie zum Beispiel den Karfreitag handelt.
Gesetzlicher Feiertag: Wie entsteht er eigentlich?
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