Neue Erkenntnisse aus der Provenienzforschung entlasten acht bedeutende Gemälde des Von der Heydt-Museum vom Verdacht auf NS-Raubkunst. Ausschlaggebend ist ein Archivfund in Berlin, der die Besitzverhältnisse der Werke bereits vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten dokumentiert.
Die Provenienzforscherin Anna Baumberger stieß im Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin auf einen Brief des Kunstsammlers und Mäzens Eduard von der Heydt aus dem Jahr 1927. In dem Schreiben an den damaligen Direktor der Nationalgalerie, Ludwig Justi, bot von der Heydt mehrere Werke seiner Sammlung als Leihgaben an und führte sie namentlich auf.
Sechs der acht untersuchten Gemälde konnten dadurch eindeutig seinem Besitz vor dem Jahr 1933 zugeordnet werden. Nach aktuellem Forschungsstand gilt ein verfolgungsbedingter Entzug während der NS-Zeit damit als nahezu ausgeschlossen. Der Begriff „nahezu“ entspricht den wissenschaftlichen Standards der Provenienzforschung, da aufgrund historischer Archivlücken vollständige Gewissheit selten erreicht werden kann.
Bei den entlasteten Werken handelt es sich um bedeutende Arbeiten der europäischen Kunstgeschichte, darunter Claude Monets „Waterloo Bridge“ von 1901, Alfred Sisleys „Winterlandschaft“, Salvador Dalís „Das wahre Bild der Toteninsel Arnold Böcklins zur Stunde des Angelus“ sowie Gustave Courbets „Die Schwester Juliette“. Ebenfalls geprüft wurden Werke von Hans von Marées, Wilhelm Leibl, Maurice Denis und Carl Grossberg.
Für zwei Gemälde erfolgte der Nachweis unabhängig vom Berliner Brief. Dalís Werk entstand 1932 und gelangte noch im selben Jahr über die Galerie Flechtheim in den Besitz von der Heydts. Für Grossbergs „Maschinensaal I“ existiert zudem ein separates Dokument aus dem Dezember 1927.
Mehrere der nun entlasteten Werke sind derzeit im Von der Heydt-Museum ausgestellt, darunter in der Schau „Zeiten und Räume. Klassiker der Sammlung. Von Ruisdael bis Giacometti“. Grossbergs „Maschinensaal I“ ist zusätzlich Teil einer laufenden Retrospektive zur Neuen Sachlichkeit.
Seit Oktober 2020 untersucht das Museum systematisch die Herkunft seiner Bestände. Dass innerhalb kurzer Zeit gleich acht bedeutende Werke eindeutig bewertet werden konnten, gilt in der Provenienzforschung als ungewöhnlich. Die Rekonstruktion historischer Besitzverhältnisse ist in der Regel langwierig und von lückenhaften Quellen geprägt.
Von den insgesamt 204 Gemälden, die Eduard von der Heydt dem Museum schenkte oder vermachte, gelten inzwischen 115 Werke als unbedenklich. Weitere 87 Gemälde befinden sich noch in Prüfung, zwei Werke werden derzeit als problematisch eingestuft.
Auch bei zwei weiteren Bildern verdichten sich die Hinweise auf eine frühe Zugehörigkeit zur Sammlung von der Heydts. Dabei handelt es sich um Amédée Ozenfants „Weltall mit Himmelskörpern“ sowie Xaver Fuhrs „Blumen am Fenster“. Nach neueren Erkenntnissen befanden sich beide Werke spätestens im März 1933 im Besitz des Sammlers.
Der aus Elberfeld stammende Bankier Eduard von der Heydt vermachte dem nach seiner Familie benannten Museum einen Großteil seiner Kunstsammlung. Dazu zählen neben Gemälden auch Grafiken, Skulpturen und kunstgewerbliche Objekte. Seine Beziehungen zur nationalsozialistischen Führung werden bis heute historisch untersucht und sind ein wesentlicher Grund dafür, dass die Bestände des Museums besonders intensiv geprüft werden.
Historische Dokumente entlasten Hauptwerke des Von der Heydt-Museums
Ökologix/CCA