Zweieinhalb Jahre Gefängnis wegen sexueller Straftat
Das Landgericht Wuppertal hat einen 44-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im vergangenen Jahr in Wuppertal eine Frau beim Geschlechtsverkehr getäuscht und dadurch eine Vergewaltigung begangen hat.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatten beide Beteiligten zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr vereinbart, wobei die Frau ausdrücklich auf der Benutzung eines Kondoms bestanden hatte. Der Mann entfernte dieses jedoch während des Aktes heimlich, ohne die Frau darüber zu informieren oder ihre Zustimmung einzuholen.
Die Richter werteten dieses Verhalten als schweren Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung. Das heimliche Abstreifen des Kondoms, auch als „Stealthing“ bezeichnet, erfüllt nach der aktuellen Rechtsprechung den Tatbestand der Vergewaltigung.
Der Verurteilte muss die verhängte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren antreten.