Landgericht Wuppertal: Freiheitsstrafen nach Steuerhinterziehung bei illegaler Zigarettenproduktion



Im Strafverfahren wegen Hinterziehung von Tabaksteuern hat die 6. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal am Freitag, 9. Mai 2025, Urteile gegen 16 von 19 Angeklagten gefällt. Die Ermittlungen hatten eine organisierte Herstellung und Lagerung unversteuerter Zigaretten in zwei professionell eingerichteten Produktionshallen in Velbert und Radevormwald offengelegt.

Illegale Produktion in Millionenhöhe

Die Kammer sah es nach der Hauptverhandlung als erwiesen an, dass die Angeklagten zwischen September und Oktober 2024 an der Produktion von mehr als 13,5 Millionen Zigaretten beteiligt waren. Dabei fehlten auf den Tabakprodukten die gesetzlich vorgeschriebenen Steuerzeichen. Laut geltendem Tabaksteuergesetz hätte die Steuer vorab entrichtet werden müssen. Der dadurch verursachte Steuerschaden beläuft sich auf über 2,3 Millionen Euro.

Haftstrafen für Hauptverantwortliche

Vier der Angeklagten wurden als Haupttäter identifiziert. Sie erhielten jeweils Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 der Abgabenordnung. Die übrigen zwölf verurteilten Personen wurden wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig gesprochen. Ihnen wurden Strafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten auferlegt. Sämtliche Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Bewertung von Tatbeiträgen und Rollenverteilung

Die Kammer würdigte bei der Strafzumessung insbesondere die individuelle Beteiligung, die Dauer der Tätigkeit sowie die Funktion innerhalb der Gruppe. Für zehn der zwölf wegen Beihilfe Verurteilten wich das Gericht vom ursprünglichen Anklagevorwurf ab, da sie lediglich untergeordnete Aufgaben im Produktionsprozess übernommen hatten.

Gegenstände und Beweislage

Bereits zu Prozessbeginn hatten die Angeklagten ihre Beteiligung an der Produktion eingeräumt. Ergänzt wurde die Beweisaufnahme durch Aussagen mehrerer Zollbeamter, die die Betriebsstätten observiert und die Durchsuchungen im Oktober 2024 begleitet hatten. Diese Erkenntnisse führten zur differenzierten Bewertung der Tatbeiträge durch das Gericht.

Verfahren teilweise noch offen

Drei der insgesamt 19 Angeklagten sind von der Urteilsverkündung zunächst nicht betroffen. Ihr Verfahren wird am 15. Mai 2025 vor dem Landgericht Wuppertal fortgesetzt. Die aktuellen Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden, über die der Bundesgerichtshof entscheiden würde. Bis zu einer endgültigen Entscheidung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

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