Direkt in der App lesen? Holt euch unsere neue App für Android und iOS hier.
Obwohl denkmalgeschützt wird das ehemalige Schulgebäude an der Berghauser Straße offenbar zunehmend dem Verfall preisgegeben. Darauf weist CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Müller hin. Er befürchtet, dass der Verfall der früheren Cronenberger Realschule bewusst ignoriert werde, damit eine Sanierung später dann gar nicht mehr möglich sei.
„Es ist unmöglich, dass dieses stadtbildprägende Gebäude dermaßen vergammelt.“
(Michael Müller, CDU.-Fraktionsvorsitzender)
Wasser, so Müller, läuft durch die Decke und in die Turnhalle, die Schüler der Klassen, die das Gebäude als Ausweichquartier nutzen, dürfen nicht mehr durch das Treppenhaus gehen, sondern nur noch die außenliegenden Feuerschutztreppen nutzen. „Es ist unmöglich, dass dieses stadtbildprägende Gebäude dermaßen vergammelt und in diesem Zustand kaum mehr nutzbar ist“, macht Michael Müller seinem Unmut Luft und unterstützt damit seinen Cronenberger CDU-Kollegen Michael-Georg von Wenczowsky. Der stellvertretende Bezirksbürgermeister und Vorsitzende des Bügervereins Hahnerberg-Cronenfeld sagt: „Die dafür zuständigen Stellen in der Verwaltung haben offenbar kein Herz für die Stadtteile in den Außenbezirken. Sie sehen nur die Zentren und buttern hier jede Menge Geld hinein, um alles schön zu machen.“
Abriss lukrativer
„Offenbar will man bei der Stadtverwaltung gar nicht über weitere Nutzungsmöglichkeiten nachdenken“, glaubt Müller. Abriss und Neubau durch einen Investor seien wahrscheinlich wesentlich lukrativer für die Stadt. Aber jedem privaten Hausbesitzer werde bei denkmalgeschützten Gebäuden genau auf die Finger geschaut, wenn diese in einem derart desolaten Zustand seien wie das Schulgebäude in Cronenberg. Die Verwaltung hingegen könne tun und lassen, was sie wolle. Müller fordert, dass das Gebäude wenigstens gesichert werde, bis über die künftige Nutzung entschieden sei.
- In der Denkmalliste der Stadt Wuppertal steht zu dem Objekt: „Das Gebäude stellt somit auch ein wichtiges Zeugnis für die architektonische Entwicklung Cronenbergs und dessen Umland dar. Erhaltung und Nutzung liegen daher gemäß § 2 (1) DSchG aus städtebaulichen, wissenschaftlichen, künstlerischen und stadthistorischen Gründen im öffentlichen Interesse.“