Bis 2033 soll es in der EU nur noch Führerscheine in einheitlichem Format geben – ältere Dokumente müssen daher in Wellen umgetauscht werden. Für einige Autofahrerinnen und Autofahrer läuft Mitte Januar eine Frist ab:
Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 sollten bis zum 19. Januar 2023 ihren Führerschein in das neue EU-Dokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin.
Rund 43 Millionen Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2033 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Ab 2022 erfolgte der Umtausch nach Geburts- bzw. nach Ausstellungsjahr. Das Erwerbsdatum der Fahrerlaubnisklasse ist nicht entscheidend.
Während Scheckkarten aktuellen Musters, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bereits ein Ablaufdatum beinhalten, ergeben sich die Umtauschtermine älterer Führerscheine unmittelbar aus dem Gesetz. Hierfür gibt es einen festen Stufen- bzw. Fristenplan – für alle grauen, rosafarbenen und DDR-Papier-Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind gilt:
Geburtsjahrgänge der Jahre vor 1953 können sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins. Zwischen 1953 und 1958 geborene Personen mussten die Dokumente bis 19. Juli 2022 getauscht haben, aktuell sind die in den Jahren 1959 bis 1964 Geborenen an der Reihe, sie müssen ihre Führerscheine innerhalb der nächsten knapp drei Wochen umtauschen, bis 19. Januar 2024 folgen die Jahrgänge 1965 bis 1970, ein Jahr danach die 1971 oder später geborenen Führerscheininhaberinnen und -inhaber.
Der gesamte Umtauschprozess der 15 Millionen Papierführerscheine sowie der rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.